Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Die Interessenvertretungen der schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten oder von Behinderung bedrohte Menschen in den Dienststellen
- Eingliederung schwerbehinderter und behinderter Menschen in die Dienststelle;
- Interessenvertretung der behinderten, schwerbehinderten und von Behinderung bedrohte Menschen,
um ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen; - Überwachung der Einhaltung der zugunsten der schwerbehinderten und behinderten
Menschen geltenden Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Erfüllung der
Pflichtquote und der Pflichten gegenüber den beschäftigten Schwerbehinderten; - Maßnahmen, die den schwerbehinderten und behinderten Menschen dienen,
bei den zuständigen Stellen zu beantragen; - Anregungen und Beschwerden entgegenzunehmen;
- Das Recht der schwerbehinderten und behinderten Menschen, auf Wunsch
bei der Einsicht in die Personalakte hinzugezogen zu werden; - Anspruch auf Teilnahme an den Sitzungen des Betriebs-, Personal-, Richter- und Staatsanwaltsräte und des Präsidialrates, deren Ausschüssen, sowie an den Besprechungen mit dem Arbeitgeber;
- Recht gegenüber dem Arbeitgeber / Dienststellenleiter in allen Angelegenheiten der Schwerbehinderten rechtzeitig und umfassend unterrichtet zu werden und vor einer Entscheidung gehört zu werden;
- Durchführung von Versammlungen der schwerbehinderten und behinderten Menschen in einer Dienststelle.
Einfach gesagt
Die Schwerbehindertenvertretung steht Ihnen jederzeit für Fragen und Hilfestellung rund um das Thema Behinderung, Arbeitsschutz, Integration, Nachteilsausgleiche, Arbeitplatzgestaltung etc. für
schwerbehinderte Menschen, gleichgestellte behinderte Menschen, von Behinderung bedrohte Menschen, Vorgesetze und Arbeitgeber und Personalvertretungen zur Verfügung.
In Erfüllung dieser Pflichten und der weitgehenden Gesetzesformulierung ist es schließlich Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung, in allen Fragen, die die behinderten Menschen im einzelnen oder als
Gruppe betreffen, einzugreifen und gegenüber Arbeitgeber und Personalrat oder den behördlichen Stellen tätig zu werden.
Die Schwerbehindertenvertretung braucht dafür keinen besonderen Auftrag eines behinderten oder mehrerer behinderter Beschäftigter, sondern sie kann und muss von sich aus tätig werden.
Da die Schwerbehindertenvertretungen in der Regel Einzelkämpfer sind und bei ihrer Arbeit um die Eingliederung schwerbehinderter und behinderter Menschen keine wesentliche Entlastung erfahren, ist die Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Partnern innerhalb und außerhalb des Betriebes unumgänglich.
Diese Zusammenarbeit ergibt sich sowohl mit dem Beauftragten des Arbeitgebers, der darauf achtet, dass der Arbeitgeber seine gesetzliche Verpflichtungen gegenüber den schwerbehinderten und behinderten Menschen erfüllt, als auch mit den Vertretern der Hauptfürsorgestellen, bzw. örtlichen Fürsorgestellen sowie ihren Fachdiensten (Fachdienst für Gehörlose, Integrationsfachdienst, Psychosozialer Fachdienst etc.), den Vertretern der Bundesanstalt für Arbeit, des Versorgungsamtes, der Berufsgenossenschaften, Krankenkassen und Rentenversicherung.
Aufgaben der Hauptschwerbehindertenvertretung
Das System der Vertretung der Schwerbehinderten entspricht dem System der Arbeitnehmervertretungen nach den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder. Da im Bereich der Personalvertretungsgesetze mehrstufige Vertretungen möglich sind, ist dieses auch für die Vertretung der Schwerbehinderten möglich.
Insoweit wurden in NRW die Regelungen des Schwerbehindertengesetzes umgesetzt, indem die Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Dienststellen eine Hauptschwerbehindertenvertretung gewählt haben; dieses in Analogie dazu, dass für die Dienststellen des öffentlichen Dienstes ein Hauptpersonalrat eingerichtet worden ist. Die Hauptschwerbehindertenvertretung in NRW hat die gleiche persönliche Rechtsstellung wie die örtliche Schwerbehindertenvertretung. Das heißt, sie vertritt die Interessen der schwerbehinderten Menschen in Angelegenheiten, die die Dienststellen des Arbeitgebers betreffen und von den Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Dienststellen nicht geregelt werden können. Es sind dies insbesondere Aufgaben, die dem Aufgabenkatalog des entsprechenden Hauptpersonalrates entsprechen. Darüber hinaus vertritt die genannte Stufenschwerbehindertenvertretung die Interessen derjenigen schwerbehinderten und behinderten Menschen, die in einer Dienstelle tätig sind, für die eine örtliche Schwerbehindertenvertretung nicht gewählt werden kann oder nicht gewählt worden ist.
Über die originären Aufgaben hinaus wird von der Hauptschwerbehindertenvertretung nach Wegen gesucht, eine Integration von schwerbehinderten Menschen zu forcieren. Einerseits erstreckt sich diese Tätigkeit auf die Vereinbarung von Maßnahmen, die bereits beschäftigte schwerbehinderte Menschen betreffen, andererseits auf die Bemühungen, gerade arbeitslose schwerbehinderte Menschen in das Berufsleben zu integrieren.