Gesetze
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in Leichter Sprache
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Behindertengleichstellungsgesetz NRW
- Behindertengleichstellungsgesetz in Leichter Sprache
- Bundesurlaubsgesetz
- Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)
- Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
- Inklusionsstärkungsgesetz NRW
- Kündigungsschutzgesetz
- Landespflegegesetz
- Pflegezeitgesetz
- Sozialgesetzbuch IX
- Sozialgesetzbuch IX in Leichter Sprache
- Wohn- und Teilhabegesetz
- Vereinbarung über die Rechte von Menschen mit Behinderung
in Leichter Sprache
Richtlinien zum SGB IX
Verordnungen
- Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie
- Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge Verordnung (vorher Anhaltspunkte für Behinderungen)
- Arbeitsstättenverordnung
- Arbeitszeitverordnung NRW (AZVO NRW)
- Änderung der Arbeitszeitverordnung NRW
Für Schwerbehinderte Beamte mit einem GdB von 80 - 100 beträgt die Arbeitszeit 39 Stunden
Für schwerbehinderte Beamte mit einem GdB von 50 - 79 beträgt die Arbeitszeit ab sofort 39 Stunden und 50 Minuten.
Für Beamte ab dem 60. Lebensjahr beträgt die Arbeitszeit 39 Stunden.
Für Beamte ab dem 55. Lebensjahr beträgt die Arbeitszeit 40 Stunden.
Für alle anderen beträgt die Arbeitszeit 41 Stunden.