Gesetze

Richtlinien zum SGB IX

Verordnungen

Für Schwerbehinderte Beamte mit einem GdB von 80 - 100 beträgt die Arbeitszeit 39 Stunden

Für schwerbehinderte Beamte mit einem GdB von 50 - 79 beträgt die Arbeitszeit ab sofort 39 Stunden und 50 Minuten.

Für Beamte ab dem 60. Lebensjahr beträgt die Arbeitszeit 39 Stunden.

Für Beamte ab dem 55. Lebensjahr beträgt die Arbeitszeit 40 Stunden.

Für alle anderen beträgt die Arbeitszeit 41 Stunden.