2020, 2021 bis Mitte 2022 war von Corona und den vielen Einschränkungen geprägt, so dass auch wir zwar das Notwendige erledigen konnten, aber auch viele von uns selbst betroffen waren. 

2019 - Nachteile in der Versorgung in Fällen von durch den Dienst erworbenen, psychischen Belastungsstörungen – rechtlichen Lücken in der Dienstunfallfürsorge 

Die Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretungen der Polizei des Bundes und der Länder, der auch die Hauptschwerbehindertenvertretung der Polizei NRW angehört, hat zu diesem Thema eine Arbeitsgruppe AG PTBS/DU eingerichtet. Aus der Erfahrung der Hauptschwerbehindertenvertretungen der Polizeien des Bundes und der Länder kann festgestellt werden, dass in den meisten Fällen nach einer im Dienst erworbenen psychischen Belastungsstörung beispielsweise durch eine schwere körperliche Verletzung eines Angriffes kein Dienstunfall anerkannt wird. Die schweren Auswirkungen eines solchen lebensgefährlichen Angriffes auf das Leben zeigen sich oftmals erst Jahre danach. Aus diesem Grunde hat die AGSV Polizei Bund/Länder den Bundesinnenminister Horst Seehofer angeschrieben, um für eine sachgerechte Änderung und Schließung der Regelungslücke zu werben. Die AGSV Polizei NRW hat dieses Schreiben zum Anlass genommen, unseren Ministerpräsidenten Armin Laschet und unseren Innenminister Herbert Reul um Unterstützung zu bitten.

Hier geht es zu den Schreiben  Schreiben AGSV Polizei Bund/Länder Schreiben AGSV Polizei NRW

2019 - Wir bleiben am Ball - Ungleichbehandlung im Landesdienst abschaffen - Abschlagsfreie Pensionsgrenze für schwerbehinderte PVB mit 60

Ein neues Jahr veranlasst auch immer zu einem Rückblick auf das vergangene Jahr.

Vieles ist in 2018 aus unserer Sicht sehr erfolgreich verlaufen, aber eben noch nicht Alles. Daher heißt es für uns: „Steter Tropfen höhlt den Stein!“  oder:„Der Tropfen höhlt den Stein nicht durch seine Kraft, sondern durch sein stetes Fallen!“

 

Und wiedermal erscheint es uns erforderlich, den gewählten Volksvertretern in unserem Landesparlament ihre Verantwortung für einen gerechten Umgang mit schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung ins Bewusstsein zu rufen.

 

In diesem Sinne haben wir nochmal an die Politik geschrieben, da uns die Antwort des Finanzministeriums nicht wirklich überzeugt hat. Wir lassen uns nicht mit pauschalen Ablehnungen, wie hier: „aus fiskalischen Gründen“, abspeisen.

Was alles geht, wenn die Politik es für richtig und erforderlich hält, erleben wir an jedem Tag. Dann können sehr schnell viele Millionen Euro locker gemacht werden.

 

Für uns bedeutet dies, unermüdlich auf unsere Anliegen bei den Fraktionen des Landtags, und wenn erforderlich auch auf Bundesebene, aufmerksam zu machen und für unsere Rechte zu kämpfen.

Wir bleiben weiterhin unbequem! Und sind gespannt, wie jetzt die Antwort aussehen wird.Hier geht es zum Schreiben

 

2018 - Ungleichbehandlung im Landesdienst abschaffen - Abschlagsfreie Pensionsgrenze für schwerbehinderte PVB mit 60

2017 wurde durch die AGSV Polizei NRW bereits an die politisch verantwortlichen Parteien die Bitte eingebracht, die Ungleichbehandlung von schwerbehinderten Landesbeamten in NRW abzuschaffen. Schwerbehinderte Verwaltungsbeamtinnen,Verwaltungsbeamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei vorliegender Schwerbehinderung zwei Jahre früher abschlagsfrei in Pension oder Rente gehen. Die zusätzliche schwere Belastung durch eine Schwerbehinderung wird in diesen Fällen berücksichtigt. Schwerbehinderte Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte können das nicht, obwohl der Dienst ungleich schwerer ist. Die Schwerbehinderung wurde in den meisten Fällen durch psychisch und physisch stark belastende Dienste, aufgrund schwerer Dienstunfälle oder Angriffenauf die körperliche Unversehrtheit erworben. Obwohl die Schwerbehinderung häufig durch den schweren und auch oftmals gefährlichen Dienst verursacht wurde, müssen Polizistinnen und Polizisten Abschläge in Kauf nehmen. wenn sie den Dienst mit 60 Jahren gesundheitlich nicht mehr schaffen. Das ist für uns eine eindeutige Ungleichbehandlung. Aufgrund der bevorstehenden Landtagswahlen wollte man dieses Thema noch nicht angehen. Nun haben wir 2018 - als AGSV Polizei NRW  haben wir jetzt dieses Thema wieder in die politische Diskussion eingebracht und unseren Ministerpräsidenten Armin Laschet, unseren   Innenminister Herbert Reul und den Arbeitsminister Karl-Josef Lauman angeschrieben. Die Wahlen sind nun vorbei, somit kann man sich jetzt unserer Bitte, die Ungleichbehandlung zu korrigieren voll widmen. Hier geht es zu dem Schreiben

 

Sehr geehrter Herr Laschet, sehr geehrter Herr Reul, sehr geehrter Herr Laumann,

 

wir als AGSV Polizei NRW möchten Sie um Ihre Unterstützung bitten, sich hier für eine Regelung eines abschlagsfreien Pensionseintrittes mit 60 für schwerbehinderte Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten einzusetzen, sowie die damit vorhandene und von den Betroffenen so auch wahrgenommene Ungleichbehandlung zu korrigieren.

Stellungnahme der AGSV Polizei NRW zum Entwurf der neuen Bauordnung NRW 2018

´Wir möchten uns am Entstehungsprozess beteiligen und konstruktiv einbringen.   Als Interessenvertretung für behinderte Menschen haben wir uns bei unserer Stellungnahme auf die Fragen, die sich mit dem Thema "Barrierefreiheit" befassen, konzentriert.hier geht es zur Stellungnahme

 

Stellungnahme der AGSV Polizei NRW zum Gesetzesentwurf Landesgleichstellungsgesetz Gesetzentwurf LRg Drucksache 16/12366 28.06.2016

Stellungnahme der AGSV Polizei NRW zum Gesetzesentwurf Landesgleichstellungsgesetz vom 26.08.2016

Erstes allgemeines Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein- Westfalen, Drucksache 16/9761 Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 18.11.2015

Schreiben an den Innenminster Ralf Jäger zur neuen PDV 300 aus September 2012

Positionspapier "Verwendungseinschränkungen" aus März 2012

Positionspapier "Dienstrechtsreform" aus August 2010

Anhörung im Innenausschuss zur Kleinen Anfrage der Grünen aus Januar 2010

Alarmierende Krankenstände in der Polizei - Kleine Anfrage der Grünen aus September 2009

Krankenstände - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Grünen an den Landtag

Alarmierend hohe Krankenstände bei der Polizei - Innenminister Wolf muss handeln - Grüne fordern landesweites, einheitliches Verfahren in der Polizei zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement und die Ursachen der hohen Krankenstände durch eine Mitarbeiterbefragung zu analysieren.

Antrag der Grünen zum hohen Krankenstand in der Polizei

Die Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretung beim Innenministerium, der Schwerbehindertenvertretungen der Landesbehörden LKA, LAFP, LZPD und der regionalen Arbeitsgemeinschaften der Polizei in den Regierungsbezirken (AGSV Polizei NRW), Frau Erika Ullmann-Biller, unterstützt die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Grüne 14/9757 vom 01.09.2009 an den Landtag und richtet ein Schreiben an den Vorsitzenden des Innenausschusses, Herrn Winfried Schittges, MdL

hier geht es zum Schreiben an den Vorsitzenden des Innenausschusses

PDV 300 - Kleine Anfrage und die Antwort des Innenministeriums aus Juni 2008