Versicherungsschutz - Welcher ist wichtig für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte

 

Krankenanwartschaftsversicherung (wichtig)

Im aktiven Dienstverhältnis besteht zur Abdeckung der entstehenden Krankheitskosten die Freie Heilfürsorge NRW. Bei Wegfall der Freien Heilfürsorge (z.B. bei Ausscheiden aus dem Polizeivollzugsdienst oder bei Pensionierung) sorgt die Krankenanwartschaftsversicherung für die nahtlose Übernahme in die private Krankenversicherung. Die kleine Anwartschaft ist aus unserer Sicht nicht ausreichend, es sollte die große Anwartschaft abgeschlossen werden.

 

Pflegeversicherung (vorgeschrieben)

Die Pflegeversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss eigeninitiativ bei Eintritt in die Polizei abgeschlossen werden (Achtung: Frist von 3 Monaten)! Die Leistungen sind gesetzlich geregelt; die Beiträge ergeben sich nach dem Eintrittsalter.

 

Polizeidienstunfähigkeitsversicherung (wichtig)

Bei krankheits- oder unfallbedingtem Ausscheiden aus dem Polizeiberuf sieht es versorgungsrechtlich nicht immer gut aus. Lediglich beim Dienstunfall bestehen ganz akzeptable Versorgungsansprüche. Bei Entlassung erfolgt lediglich die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherungskasse. Doch auch dies führt zu keiner nennenswerten Verbesserung, es wird dann nämlich nach dem aktuellen Rentenrecht eine Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt. Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) mit einer monatlichen privaten Rentenzahlung, schließt hier möglicherweise entsprechende Versorgungslücken.

Achtung: Diese BUZ sollte eine Klausel für den Vollzugsdienstbereich der Polizei beinhalten. Denn wer bei der Polizei wegen Polizeidienstunfähigkeit zur Ruhe gesetzt wird, ist noch lange nicht berufsunfähig im Sinne der allgemeinen Versicherungsbedingungen – man kann z. b. immer noch als Verwaltungsbeamter oder in anderen Berufen eingesetzt werden. Eine Polizeidienstunfähigkeit schließt nicht immer eine Dienstunfähigkeit im Bereich der inneren Verwaltung automatisch mit ein.

 

Diensthaftpflicht- und Dienstrechtsschutzversicherung (wichtig)

Im Rahmen von Regressansprüchen sollte man durchaus eine solche Versicherung haben, es kann sonst manchmal teuer werden (Falschbetanken von Dienstfahrzeugen, Unfall beim Rückwärtsfahren usw.)

Private Unfallversicherung (empfehlenswert)

Sie sichert hohe Invaliditäten bei Dienst- und Freizeitunfällen durch entsprechend hohe Einmalzahlungen und/oder Unfallrenten ab.

 

Private Krankenzusatzversicherungen (überlegens- bis empfehlenswert)

Es gibt Zusatzversicherung für Auslandreisen, bei Krankenhausaufenthalten, Brillen, Zahnersatz etc. (Hier sollte man nach Beratung individuell entscheiden!)

Da nicht alles von der Freien Heilfürsorge oder von der Beihilfe abgedeckt ist, können so unnötig hohe 
Zuzahlungen vermieden werden.

 

Vermögenswirksame Leistung (empfehlenswert)

Informationen zur Krankenversicherung für Beamte und Beamtinnen

Beamte und Pensionäre müssen ihre Krankheitskosten mit einer Krankenversicherung für Beamte absichern. Für alle Kosten rund um die Gesundheiterhaltung und Vorsorge erhalten sie zwar eine Unterstützung von ihrem Dienstherrn, dem deutschen Staat. Da jedoch ein Teil an Kosten am Ende übrig bleibt, ist auch für Beamte eine eigene Krankenversicherung unbedingt notwendig. Lesen Sie hier mehr

 

Kostenloses E-Book zum Herunterladen zum Thema Krankenversicherung

Informationsseiten zum Thema Berufsunfähigkeit bei Beamten

Berufsunfähigkeit verstehen und vergleichen - ein Informationsportal

 

Zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung mit umfassenden Informationen kann hier ein kostenloses E-Book heruntergeladen werden - Genehmigung des Verantwortlichen liegt der Redaktion vor.

 

Wissenswertes zum Thema Pflege