Aktuelles

Inklusionsguides - Polizei Bonn und ein ganz besonderes Projekt  - Gemeinsame Presseerklärung des PP Bonn und des Hildegarids-Vereins.

Das Projekt des Hildegardisvereins verdeutlicht die Möglichkeiten für eine inklusiven Arbeitskultur beim PP Bonn. Gemeinsam mit der örtlichen Schwerbehindertenvertretung, dem Inklusionsbeauftragten und weiteren Akteuren hat PP Frank Hoever viele Verbesserungen eingeführt. 

 

Presseveröffentlichung Quelle: Polizeipräsidum Bonn Hier geht es zur Presseerklärung

 

Polizeipräsident Frank Hoever zeigte beim Gespräch im Präsidium die Veränderungen im vergangenen Jahr bei der Polizei Bonn auf: "Unsere Stellenausschreibungen sind dank der gemeinsamen Überarbeitung mit den InklusionsGuides ansprechender, barrierefrei und moderner geworden. Wir haben gelernt, bei persönlichen Bedarfen frühzeitiger im Bewerbungsverfahren zu unterstützen." Auch nach dem Jahr mit den Guides werde man intensiv am Thema Inklusion weiterarbeiten, fügte er hinzu. "Bisher ist wenig bekannt, dass die Polizei nicht nur Arbeitgeber für sportliche, körperlich fitte Menschen ist, sondern daneben auch weitere attraktive Arbeitsangebote für Menschen mit und ohne Behinderung bietet. Dies konnten wir bereits jetzt mit dem Projekt des Hildegardis-Vereins stärker bekannt machen."

 

Info zum Projekt

"InklusionsGuides", das sind mehr als 20 Studentinnen und Akademikerinnen mit Behinderung, die im gleichnamigen Projekt des Hildegardis-Vereins ein Jahr lang mehrere Unternehmen und Institutionen beraten, um dort eine inklusivere Arbeitskultur zu schaffen und dabei Frauen mit Behinderung gezielt in den Blick zu nehmen. Bei ihren Treffen mit jobvalley, dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, der Universität des Saarlandes, dem SV Werder Bremen sowie der Polizei Bonn haben die Guides der ersten Runde Stellenausschreibungen überarbeitet, Bewerbungsprozesse evaluiert und über flexible Arbeitszeitmodelle gesprochen. Im Laufe des von der Aktion Mensch und der BNP ParibasStiftung geförderten Projekts (2022-2024) gibt es zwei Durchgänge. An der zweiten Runde von InklusionsGuides nehmen seit September 2023 die Stadt Bonn, die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, die europäische Großbank BNP Paribas, der Landesverband Niedersachsen des Sozialverbands Deutschland sowie der Personaldienstleister Adecco teil. Das Projekt soll im Anschluss mit interessierten Unternehmen und Guides fortgeführt werden. Eine Vorstellung des Projekts gibt es auch unter "Gute Beispiele" bei inklusion.de.

 

AGSV-Vorstand neu gewählt

Am 07.03.2023 wurden nach der Wahl der Hauptschwerbehindertenvertretung Polizei NRW in den AGSVen der jeweilige Bezirke die Vorstände neu gewählt. Zudem wurde der Gesamtvorstand der AGSV Polizei NRW gewählt. Die Amtszeit der gewählten Vorstandsmitgliedern sowie des Vorstandes der AGSV Polizei NRW beginnt am 22.03.2023 und endet am 21.03.2027.

 

Mitglieder

Wenn ein Handicap kein Handicap ist!

Bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen haben Menschen mit Behinderung gute
Karrierechancen und einen auf Maß zugeschnittenen Arbeitsplatz. Wenn alle es wollen, gibt es viele Möglichkeiten. Oder auch geht nicht, gibt es nicht.

 

Interesse - dann lesen Sie die Streife der Poliizei NRW Ausgabe 4/2022 hier

 

Menschen mit Behinderungen und besonderen Fähigkeiten

Sie ist Autistin - und eine wertvolle Mitarbeiterin, denn sie hat Fähigkeiten, die wenige Menschen besitzen. Sie ist eine Super-Recognizerin. Hier zeigt sich - wir sollten niemals fragen, was können Menschen mit Behinderungen nicht - sondern wir müssen die Frage stellen, was können sie besonders gut. Lesen Sie den Artikel Wie im Tunnel hier. Super-Recognizer aus Fleisch und Blut ähneln in ihrer Effektivität einer Datenbank auf zwei Beinen. Beim Landeskriminalamt in Düsseldorf und beim Polizeipräsidium Dortmund sind drei dieser ungewöhnlichen Spezialisten beschäftigt.

Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Landesverwaltung Wie ernst nimmt der Minister Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE), der verantwortlich bestellte CIO und IT-NRW die Belange dieser Menschen bei der Einführung von my.NRW

my.NRW soll die gesamte Landesverwaltung in das digitale Zeitalter bringen. Da dies auch auch Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen haben wird (und hier sind nicht nur Beschäftigte mit Behinderungen des Landes betroffen, sondern auch Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen), ist Barrierefreiheit ein Muss. Und nicht nur weil es gesetzlich vorgeschrieben ist. IT-NRW setzt my.NRW als zentraler IT-Dienstleister in Abstimmung mit dem CIO des Landes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Finanzen (FM) für weitere Landesbehörden in NRW um.

 

Jetzt wird bekannt, dass Barrierefreiheit für das zuständige Ministerium augenscheinlich überhaupt kein Thema ist - sämtliche bisher getätigten Entwicklungen zeigen ein erschreckendes Ergebnis. Barrierefreiheit ist nicht gegeben.Trotz rechtlicher Vorschriften, die für das Vergabeverfahren gelten, hat das zuständige Ministerium MWIDE es unterlassen, Barrierefreiheit als Musskriterium in das Ausschreibungsverfahren aufzunehmen und somit hat ein Anbieter den Zuschlag erhalten, der Barrierefreiheit zwar kann, aber von der Landesregierung nicht eingekauft wurde. Im Nachhinein Barrierefreiheit herzustellen, wird nun den Steuerzahler viel Geld kosten, wenn es überhaupt noch möglich ist.

Nun hat die AGSV Polizei NRW die Sprecher für Inklusion der Fraktionen angeschrieben und verlangt den sofortigen Stopp der Einführung bis zum Zeitpunkt, wo Barrierefreiheit definitiv nachgewiesen ist. Hier geht es zum Schreiben der AGSV Polizei NRW

Umfrage Teilhabe in der Pandemie von Menschen mit Behinderung  - Barrierefreiheit nicht berücksichtigt

Umfrage Teilhabe in der Pandemie von Menschen mit Behinderung – Beauftragung eine Studie durch die Landesbehindertenbeauftragte des Landes NRW

Die Beauftragung dieser Studie hatte zur Folge, dass die Umfrage nicht barrierefrei vorgehalten wird. Ein Schreiben der AGSV Polizei NRW an die Sprecher für Inklusion im Landtag zeigte Wirkung -

sie wurde umgehend gestoppt und nun barrierefrei ertüchtigt, bevor sie tatsächlich gestartet wird. 

Schreiben der AGSV Polizei NRW

Antwort des MAGS auf eine schriftliche Anfrage der Fraktion Bündnis/Die Grünen

Polizei NRW weiter auf dem Weg zur Inklusion 

Wieder ein Stück weiter auf dem Weg - vier weitere Gebäude der Polizei konnten jetzt übergeben werden - technisch auf dem neuesten Stand, zudem modern und barrierefrei. 

Gleich zwei sanierte Gebäude konnten der Kreispolizeibehörde Mettmann übergeben werden - einmal in Erkrath und einmal in Heiligenhaus. Beide sind nun barrierefrei erreichbar und zugänglich 

Wache Erkrath    Wache Heiligenhaus

 

Das PP Recklninghausen erhielt ein Erweiterungsbau - auch hier konnte Historie mit Neuem erfolgreich kombiniert werden - die Herstellung der Barrierefreiheit war den Planern immer sehr wichtig. 

PP Recklinghausen

 

Ein weiteres, sehr umfangreiches Bauvorhaben hat einen großen Schritt erfolgreich bestanden - ein Teil des historischen Gebäudes PP Wuppertal wurde bereits kernsaniert und in einem Festakt übergeben. Es wurde modernisiert, technisch auf den neuesten Stand gebracht und endlich ist auch das PP Wuppertal barrierefrei zugänglich. Hier zeigt sich deutlich, dass Denkmalschutz und Barrierefreiheit zusammen sich nicht im Wege stehen - der BLB hat in einer sehr beindruckenden Bauart die notwendigen Dinge für Menschen mit Behinderungen umgesetzt, ohne den historischen Charme dieses geschichtsträchtigen Gebäudes zu verändern. Hier zeigt sich, was alles geht, wenn alle es wollen. Sehr eindrucksvoll können Sie hier verfolgen, was alles im laufenden Betrieb bereits erfolgreich modern gestaltet wurde. Video des BLB

 

Das alles ist nur möglich, weil wir hier starke Unterstützung haben. Herr Prof. Dr. Schönenbroicher und unseren Innenminister Herbert Reul geben alles, damit unsere Liegenschaften modernsiert, technisch aufgerüstet und immer im Blick, barrierefrei werden, damit die Polizei  von jedem Menschen ohne Probleme erreichbar ist. Und gleichermaßen erhalten die Beschäftigten der Polizei adäquate und moderne Arbeitsbedingungen unter Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmung. Wir sagen beiden - herzlichen Dank für die unermüdliche Unterstützung und hoffen, dass wir gemeinsam noch viele unserer Liegenschaften den heutigen Bedingungen angepasst, den Behörden übergeben können. Nur gute Arbeitsbedingungen führen zu guten Arbeitsergebnissen. Und wichtig für uns - wir, die Polizei NRW  nehmen die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ernst. 

Digitale Barrrierefreiheit - wie sieht es damit aus?

Lesen Sie hier einen interessanten Artikel Digitalisierung - Fluch oder Segen, eine Chance für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung hier

Der Artikel zeigt auf, dass wir Barrierefreiheit nicht vernachlässigen dürfen, da  ansonsten für Menschen mit Behinderung Teilhabe unmöglich wird - ohne digitale und bauliche Barrierefreiheit werden viele Menschen mit Behinderung keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Nur mit einer umfänglichen Barrierefreiheit kann Inklusion gelingen. Medien, Softwarentwickler, Bauherren, Verkehrsplaner, Politik - es gibt noch viel zu tun, gehen wir es an. Durch Barrierefreiheit gewinnen alle, nicht nur Menschen mit Behinderungen. 

Ein cooler Typ im Wagenservice - so gelingt Inklusion

Seit vergangenem August macht Dominik  aus Bonn ein Jahrespraktikum bei der Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg in Siegburg. Der Schüler arbeitet mit sechs Kollegen im Team ZA 3.2, das sich um die Pflege der Kraftwagen, Waffen und Geräte kümmert. Dominik, der das Down-Syndrom hat, ist für die Wäsche der Autos zuständig. „Er ist ein cooler Typ und macht das super“, erzählt Janine Roßbach, die Sachgebietsleiterin. Quelle: Polizei NRW

 

Lesen Sie hier die ganze Geschichte - ich denke, es wird klappen, dass Dominiks Wunsch in Erfüllung geht und er eine Festanstellung bekommt

Polizei NRW auf dem Weg zur Inklusion: Innenminister Reul schließt Rahmeninklusionsvereinbarungen für den Bereich der Polizei mit der Hauptschwerbehindertenvertretung ab.

Innenminister Herbert Reul schließt für den Bereich Polizei zwei Rahmeninklusionsvereinbarungen ab, sie ergänzen die Richtlinie zum SGB IX des Landes vom 11.09.2019. Diese Rahmeninklusionsvereinbarungen sind für alle Polizeibehörden bindend. Sie sollen dazu beitragen, dass die zum Schutz der schwerbehinderten Menschen bestehenden Bestimmungen den Belangen dieses Personenkreises entsprechend und am Einzelfall orientiert angewandt werden. Auch sollen mehr Menschen mit Behinderungen bei der Polizei eingestellt werden, dazu gibt es nun klare Regelungen.  Zudem wird in der Polizei NRW in Zukunft nur noch barrierefreie Software und Hardware angeschafft.

Arbeitsschutzregel zur Pandemie der Bundesregierung und Menschen mit Behinderungen

Die AGSV Polizei NRW begrüßt die 10-Punkte-Regelung zum Schutze von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im Zuge der Corona-Krise. Allerdings sind sie wenig konkret und lassen für viele Arbeitgeber Interpretationsspielraum zu. Insbesondere für Menschen mit Behinderungen, die häufig auch zu den Risikogruppen gehören,  sind keine besonderen Fürsorgemaßnahmen ersichtlich. Aus diesem Grund hat die AGSV Polizei NRW Bundesminister Hubertus Heil angeschrieben und um klare Regelungen gebeten. 

 

Schreiben an den Bundesminister Hubertuns Heil der AGSV Polizei NRW - hier

Hauptschwerbehindertenvertretung der Polizei NRW erhält für ihr Engagement "Polizei NRW auf dem Weg zur Inklusion - Barrieren abbauen" am 19.11.2019 in Berlin den Sonderpreis Deutscher Personalrätepreis - Kategorie Schwerbehindertenvertretung

Das Team der HSV Polizei NRW Das Team der HSV Polizei NRW

"Die Polizei NRW beschäftigt etwa 4500  Menschen mit Behinderungen. Ein Teil der Inklusionsstrategie, ist das Projekt „Polizei NRW auf dem Weg zur Inklusion - Blinde Bedienstete in der Polizei “. Hier konnten gemeinsam mit  dem Innenministerium weitere blinde und sehbehinderte Menschen unbefristet eingestellt werden."

 

Hier geht es zur Veröffentlichung des Bundverlages

 

Sonderdruck des Bundverlages

Neue Richtlinie stärkt Menschen mit Behinderung im Landesdienst

Am 11.09.2019 wurde die Richtlinie von Minister Herbert Reul, Hauptschwerbehindertenvertretung der Polizei NRW Erika Ullmann-Biller, Hauptschwerbehindertenvertretung der Inneren Verwaltung Josef Klauke und AGSV-Vorsitzenden Günter Uhlwurm offiziell im Berufsförderungswerk Düren unterzeichnet.

Eine neue Richtlinie zum Sozialgesetzbuch IX stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung, die für das Land Nordrhein-Westfalen arbeiten. Minister Herbert Reul unterzeichnete die Richtlinie heute (11. September 2019) in Anwesenheit der Landesbehindertenbeauftragten Claudia Middendorf im Berufsförderungswerk in Düren und setzte sie damit in Kraft.
 
„Wir wollen mehr Menschen mit Behinderung für uns gewinnen. Denn wir wollen und brauchen motivierte, gut ausgebildete und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Richtlinie stärkt nicht nur sie, sondern gleichermaßen auch uns als Arbeitgeber“, sagte Minister Herbert Reul bei der offiziellen Unterzeichnung der Richtlinie beim Berufsförderungswerk in Düren. Der Minister traf hier auch die Teilnehmer an der Landesqualifizierung (LQ) für Menschen mit Sehbehinderung und informierte sich aus erster Hand.
 
Die Landesqualifikation wird seit 1997 durchgeführt, Nordrhein-Westfalen ist bundesweit das einzige Bundesland mit einer solchen Maßnahme, die zum Ziel hat, arbeitslose Menschen mit Behinderung zu Verwaltungsfachangestellten in der Landesverwaltung zu qualifizieren. Mehr als 300 Menschen mit Behinderung wurden so schon in den Landesdienst übernommen. Im letzten Jahrgang 2018/2019 nahm zum ersten Mal auch ein Taubblinder teil und bestand als einer der Kursbesten.
 
„Die Erfahrung aus 22 Jahrgängen Landesqualifizierung hat gezeigt, dass diese Maßnahme nicht nur ein Beitrag zur Inklusion ist. Sie ist für uns auch ein Recruiting-Instrument. Aus vielen Dienststellen im ganzen Land wird berichtet, wie zufrieden man dort mit den Absolventen ist. Das ist ein schneller Weg in den Landesdienst – unbefristet und mit echter Perspektive“, sagte Minister Reul. Quelle: lnnenministerium NRW

 

Artikel Aachener Zeitung

 

Eine Erfolgsgeschichte des Landes NRW - die Landesqualifizierungsmaßnahme für arbeitslose schwerbehinderte Menschen mit Übernahmegarantie hier lesen Sie mehr dazu

03.06.2019 Es ist geschafft:  Das Alte Forsthaus in Waldbröl wird zur Erholungsstätte für traumatisierte Polizeibeschäftigte.

Foto: Ute Sommer v.l.n.r. Kay Wegermann, Erika Ullmann-Biller, Minister Herbert Reul, Diethelm Salomon Foto: Ute Sommer v.l.n.r. Kay Wegermann, Erika Ullmann-Biller, Minister Herbert Reul, Diethelm Salomon

Pressemeldung der Polizeistiftung NRW: Minister Reul: „Dieses Haus ist ein steingewordenes Versprechen, das lautet: Wir kümmern uns um dich, sind für dich da und lassen dich nicht alleine.“

Das „Alte Forsthaus“, eine Erholungsstätte für verletzte und traumatisierte Polizistinnen und Polizisten des Landes Nordrhein-Westfalen, nimmt heute (3. Juni) offiziell seinen Betrieb auf. Innenminister Herbert Reul eröffnete die Einrichtung der Polizeistiftung NRW nach jahrelangem Umbau in Waldbröl. 2017 hatte die Polizeistiftung NRW das Haus erworben. Der Umbau zu einem Erholungsheim dauerte zwei Jahre. Insgesamt hat der Umbau des Hauses rund 800.000 Euro gekostet, finanziert aus eigenen Mitteln der Stiftung.

„Betroffene in ihren Ausnahmezuständen zu begleiten ist Ausdruck unseres Leitsatzes von wertschätzen und kümmern. Dieses Haus soll den Polizistinnen und Polizisten helfen, nach ihrer Genesung ihren Weg zurück zu finden in ein halbwegs normales Leben“, sagte der Vorsitzende der Polizeistiftung Nordrhein-Westfalen, Diethelm Salomon. „Ausdrücklich bedanke ich mich bei den Unterstützern des Projekts, vor allem den zahlreichen Spendern und den politischen Entscheidungsträgern, die unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit, dieses Projekt unterstützt haben“, so Salomon.

„Polizei ist mehr als ein Arbeitgeber. Polizei ist Familie, und wie in einer guten Familie, machen sich die anderen Sorgen, wenn es einem Mitglied nicht so gut geht. Dann wird diesem Mitglied geholfen, dann bekommt es Unterstützung. Dieses Haus trägt dem Rechnung. Dieses Haus ist ein steingewordenes Versprechen, das lautet: Wir kümmern uns um dich, sind für dich da und lassen dich nicht alleine“, sagte Innenminister Herbert Reul bei der Einweihung.

In dem Haus stehen vier Wohnungen für Polizistinnen und Polizisten sowie deren Familien zur Verfügung. Es gibt zudem einen großen Garten, einen Wellness- und Fitnessbereich mit Sauna und einen Seminarbereich mit moderner Kommunikationstechnik. Die Beamten sollen sich hier nach einem traumatischen Erlebnis im Dienst für ein bis zwei Wochen erholen können. Im Seminarraum sollen auch ganze Gruppen nach besonders schwierigen Einsätzen psychologisch betreut werden und so die Erlebnisse verarbeiten.

„Der Polizeiberuf ist mit besonderen Risiken verbunden, oft genug setzen Frauen und Männer hier zum Schutz der Bürger ihre Gesundheit aufs Spiel, manchmal sogar ihr Leben. Das ist keine Selbstverständlichkeit, und deshalb haben wir alle auch eine besondere Fürsorgepflicht ihnen gegenüber. Ich freue mich sehr über das Engagement der Polizeistiftung für unsere Polizistinnen und Polizisten.“, sagte Reul.

Die Polizeistiftung Nordrhein-Westfalen besteht seit 1997. Ihr Zweck ist, Polizeibeschäftigte, die infolge ihrer Dienstausübung erhebliche gesundheitliche Nachteile erlitten haben oder dienstunfähig geworden sind, finanziell zu unterstützen. Im Todesfall kann auch Angehörigen eine Beihilfe gewährt werden. Die Polizeistiftung Nordrhein-Westfalen ist als gemeinnützig anerkannt und unterliegt der Stiftungsaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf.

 

Hier geht es zu Rede des Vorsitzenden der Stiftung, Diethelm Salomon

 

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Aachener Polizeipräsidium am 10.05.2019 eingeweiht

Innenminister Reul und Polizeipräsident Weinspach bei der Besichtigung der Leitstelle Innenminister Reul und Polizeipräsident Weinspach bei der Besichtigung der Leitstelle

Aachener Polizeipräsidium offiziell eingeweiht - und wieder haben Kolleginnen und Kollegen der Polizei NRW ein neues Gebäude bekommen. Hell, freundlich, Platz, neueste Technik - und für uns wieder ein Daumen hoch - es ist barrierefrei. Ein weiterer Schritt auf dem Weg zu Inlusion bei der Polizei NRW. Barrierefreiheit ist kein Hexenwerk, wie man sieht, es muss nur von vorneherein berücksichtigt werden. Mit unserem Innenminister Herbert Reul und Herr Dr. Schönenbroicher schaffen wir es, dass viele unserer Kollegen und Kollegen vernünftige, barrierefreie Gebäude und gute Arbeitsbedingungen bekommen, aber auch die Bürgerinnen und Bürger werden langfristig davon profitieren. Eine sehr schöne Einweihungsfeier - das LPO und der singende Kommissar aus Aachen (mit einer echt guten Stimme) begleiteten die Feier musikalisch.

Beschäftigte mit Handycap in der Polizei NRW können jetzt endlich barrerierfrei an der zwingend erforderlichen Aus- und Fortbildung teilnehmen.

Innenminister Herbert Reul bei seiner Einweihungsrede Innenminister Herbert Reul bei seiner Einweihungsrede

Eine gute Sache. Wir bedanken uns bei unserem Minister Herbert Reul, Herr Dr. Schönenbroicher und Frau Dr. Daniela Lesmeister, dass nun auch über 4000 Menschen mit Behinderung in der Polizei barrierefrei an Fortbildungen teilnehmen können. Es wurde zwar unerwähnt gelassen, ist aber ein wichtiger Bestandteil, dass  Inklusion in der Polizei NRW konsequent fortgesetzt wird. Die erste Fortbildungsstätte in der Polizei NRW, die auch die Belange der Menschen mit Behinderung berücksichtigt und sie nicht mehr von Aus- und Fortbildung in der Polizei ausschließt. Bislang war es ja kaum möglich, dass Beschäftigte mit Handycap, die dringend erforderliche Fortbildungen in Anspruch nehmen konnten, da fast alle Liegenschaften der Fortbildungsstellen LAFP den Ansprüchen der Barrierefreiheit in keiner Weise genügen. Zudem ist diese Liegenschaft auch noch unter historischen Gesichtspunkten interessant. ?Von uns Daumen hoch!!!

 

Polizei Nordrhein-Westfalen weiter auf dem Weg zur Inklusion - Wache Velbert und Wache Hattingen sind jetzt barrierefrei erreichbar

Minister Herbert Reul bei der Eröffnungsrede in der neuen Wache Velbert Minister Herbert Reul bei der Eröffnungsrede in der neuen Wache Velbert

Dezember 2018: Polizei NRW mit großen Schritten auf dem Weg der Inklusion. Ein dickes Lob an alle Beteiligten, insbesondere an unseren Minister Herbert Reul, der mit Hartnäckigkeit darauf besteht, dass die Arbeitsbedingungen der Polizei verbessert werden, dazu gehören auch die Liegenschaften, die in vielen Teilen des Landes durchaus zum Teil katastrophal sind. Auch einen ganz besonderen Dank an Herrn Dr. Schönenbroicher, der sich immer wieder für bessere Liegenschaften bei der Polizei einsetzt. Und dafür auch Geld bereitstellt, denn ohne geht es nicht. Neueste Technik und Arbeitsschutz für die Kolleginnen und Kollegen haben eine hohe Priorität. Und wieder hat die Polizei ein Wache, die Inklusion umgesetzt hat. Neben der jetzt barrierefreien Wache Hattingen, die vor zwei Tagen eingeweiht wurde, ist jetzt auch die Wache Velbert barrierefrei. Ein dickes Lob von uns und ein herzliches Dankeschön an alle, die stetig an Verbesserungen für unsere Kolleginnen und Kollegen auf der Straße, in den Kommissiarten, in der Logistik und Verwaltung arbeiten. Und trotzdem nicht die Bürgerinnen und Bürger mit Handycap vergessen.

Polizei Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zur Inklusion

Für den BLB NRW übergaben Geschäftsführerin Gabriele Willems (2.v.r.) und Dorothee Heinkel (4.v.r.), Leiterin der Niederlassung Duisburg, gemeinsam mit Innenminister Herbert Reul (3.v.r.) den symbolischen Schlüssel an Polizeipräsident Mathis Wisselmann (r Für den BLB NRW übergaben Geschäftsführerin Gabriele Willems (2.v.r.) und Dorothee Heinkel (4.v.r.), Leiterin der Niederlassung Duisburg, gemeinsam mit Innenminister Herbert Reul (3.v.r.) den symbolischen Schlüssel an Polizeipräsident Mathis Wisselmann (r
04.07.2018 Barrierefreies Polizeipräsidium in Mönchengladbach eingeweiht.
 
Ein weiterer Meilenstein für die Kollegen und Kollegen, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Ein wunderbares Gebäude - ich konnte mich heute persönlich davon überzeugen. Unser Minister Herbert Reul hat das neue Gebäude vom BlB entgegengenommen, die meisten Kolleginnen und Kollegen sind eingezogen. Leider hat niemand in den vielen Reden erwähnt, dass etwas neben dem Arbeitsschutz für unsere Beschäftigten, noch was ganz "Wichtiges" umgesetzt wurde. Nämlich "Barrierefreiheit". Vorbildlich wurde hier an die Belange von Menschen mit Behinderung gedacht - sprechende Aufzüge, taktile Zeichen, ebenerdig und müheloser Zugang zum Gebäude und noch vieles mehr. Das ist leider noch nicht überall bei der Polizei Standard. Und einen Menschen hat man in den Reden vergessen zu erwähnen, der uns hierbei immer wieder unterstützt. Herrn Dr. Schönenbroicher - denn ohne ihn wäre vieles, wie eine bessere Unterbringung, Arbeitsschutz durch modernste Ausstattung und Barrierefreiheit in der Polizei noch lange nicht auf einem guten Weg. Dafür von uns einen herzlichen Dank an Herrn Dr. Schönenbroicher für die immer wieder unermüdliche Unterstützung. Lieber Herr Dr. Schönenbroicher - bleiben Sie uns wohlgesonnen, damit es noch viele solcher Polizeigebäude geben wird.  Pressemeldung

Erste europäische Leitlinie zu Diabetes und Straßenverkehr: Diabetespatienten dürfen grundsätzlich Auto fahren – bis auf wenige Ausnahmen

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Fast alle Diabetespatienten können am Straßenverkehr teilnehmen, sowohl im Privat-Pkw als auch beruflich als Busfahrer, im Lastwagen oder Taxi. Das ist die zentrale Aussage der Leitlinie „Diabetes und Straßenverkehr“, die erstmals in Europa auf wissenschaftlich fundierter Grundlage die Fahrtauglichkeit bei Diabetes bewertet. HIER GEHT ES ZUR PRESSEERKLÄRUNG DER DEUTSCHEN DIABETIS GESELLSCHAFT

HIER GEHT ES ZUR NEUEN LEITLINIE

Datenschutz - Informationsrechte der Schwerbehindertenvertretung

Es ist datenschutzrechtlich zulässig, dass die Dienststelle die Schwerbehindertenvertretung über behinderte Bedienstete namentlich informiert.

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Eine Schwerbehindertenvertretung bat mich um Auskunft, ob sie von ihrer Dienststelle eine Liste auch solcher behinderter Mitarbeiter verlangen könne, die einen Grad der Behinderung (GDB) von weniger als 50 % aufweisen und Schwerbehinderten noch nicht gleichgestellt sind. Die Dienststelle hatte hiergegen datenschutzrechtliche Bedenken, da die Schwerbehindertenvertretung für diesen Personenkreis nicht zuständig sei, sondern nur für diejenigen, deren GDB 50 % oder mehr betrage sowie für diejenigen, die einen GDB von weniger als 50 % hätten und Schwerbehinderten bereits gleichgestellt worden seien.

Wäre die im Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) verankerte Schwerbehindertenvertretung nur für diesen Personenkreis zuständig, wäre die darüber hinausgehende Information datenschutzrechtlich unzulässig; § 95 Abs. 1 Satz 3 SGB IX zeigt jedoch, dass der Aufgabenbereich der Schwerbehindertenvertretung weiter gefasst ist.

§ 95 Abs. 1 Satz 3 SGB IX

Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt Beschäftigte auch bei Anträgen an die ... zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades und einer Schwerbehinderung sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an das Arbeitsamt.

Die Vorschrift geht also explizit davon aus, dass die Schwerbehindertenvertretung nicht erst ab Gleichstellung behinderter Personen zuständig wird, sondern schon im Vorfeld unterstützende Funktion hat. Die Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung ist demnach von der Dienststelle zu eng gesehen worden; die Namen behinderter Bediensteter, die einen Grad der Behinderung von weniger als 50 % aufweisen und Schwerbehinderten noch nicht gleichgestellt sind, müssen der Schwerbehindertenvertretung auf Anfrage von der Dienststelle ebenfalls mitgeteilt werden.

 

Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten

Kleiner Knigge für Mitarbeitende der Verwaltung im Umgang mit außergewöhnlichen Menschen

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Herzlich Willkommen zur Kunst des Umgangs mit außergewöhnlichen Menschen, die doch völlig normal sind. Eine interessante Broschüre für Mitarbeitende des Kreises Rheinich-Bergischer-Kreis

 

Wer in der öffentlichen Verwaltung arbeitet, hat es oft mit den unterschiedlichsten Menschen zu tun. Dieser kleine Leitfaden gibt Anregungen im Umgang mit außergewöhnlichen Menschen. Er soll helfen, mit Verunsicherungen umzugehen. Dafür finden Sie eine Reihe konkreter Tipps, um möglichst stressfrei im Kontakt zu den unterschiedlichsten Menschen zu sein. Der Leitfaden ist also nicht als moralische Keule zu verstehen, damit sich nur Jeder (und natürlich auch Jede ;-) stets 100-prozentig politisch korrekt verhalten kann. Es geht nicht um absolute und richtige Verhaltensregeln oder gar um ewige Wahrheiten, sondern um die Kunst des Umgangs mit außergewöhnlichen Menschen in außergewöhnlichen Situationen.Deswegen ist dieser Text auch absichtlich umgangssprachlich geschrieben worden. Und er enthält hoffentlich eine Prise Humor. Jedenfalls wollen die vielen Beispiele mit einem Augenzwinkern verstanden werden.

Text: Rainer Schmidt, Referent, Pfarrer und Kabarettist, Illustration: Phil Hubbe

Grafik Design: Sabine Müller Hier geht es zur Broschüre

Polizei NRW auf dem Weg zur Inklusion - zumindest bei den Gebäuden

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Gummersbach NRW-Innenminister Reul beim Richtfest für neues Polizeigebäude

 

Mit dem Neubau wolle die Polizei ihre Präsenz vor Ort stärken, betonte der Minister, der hervorhob, dass die Polizei einen wertvollen Dienst leiste. Für diese brauche man eine angemessene Unterbringung. Was das angehe, stehe das Land vor einer Herkulesaufgabe, erklärte Innenminister Herbert Reul und berichtete von bisweilen chaotischen Zuständen in den Liegenschaften, „die man uns hinterlassen hat“. Der Minister bezifferte den Sanierungsstau auf eine Milliarde Euro.
?von uns beide Daumen hoch - denn es wird ein weiteres barrierefreies Gebäude für die Polizei und endlich eine vernünftige Unterbringung für die Kolleginnen und Kollegen

 

Quelle: http://www.ksta.de/28393254 ©2017 hier geht es zum Artikel

 

ViVA NRW bereitet Frust

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Die  Gebrauchsuntauglichkeit und die fehlenden Barrierefreiheit sorgt weiterhin für erhebliche Diskussionen–  die Augustausgabe des Behördenspiegel greift dieses Thema auf - ein interessanter Artikel

hier geht es zum Artikel

                      Herzlichen Glückwunsch                                                                    30.05.2007 – 30.05.2017  10 Jahre AGSV Polizei NRW

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Es ist tatsächlich schon 10 Jahre her, dass wir die AGSV Polizei NRW (Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehinderten-vertretung Polizei beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, der Schwerbehindertenvertretungen der Landesoberbehörden LKA, LAFP, LZPD, der Deutschen Hochschule der Polizei und der regionalen Arbeitsgemeinschaften Polizei in den Regierungsbezirken) ins Leben gerufen haben.

 

Im Zuge der Neuorganisation der Polizei wurden die Mittelinstanzen abgeschafft. Das bedeutete für uns, dass zukünftig auf Bezirksebene keine Instanz mehr war, die sich um die Belange von schwerbehinderten Menschen kümmern konnte. Um hier entgegenzuwirken, haben sich die Schwerbehindertenvertretungen der Polizei NRW zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Die AGSV Polizei NRW ist ein Zusammenschluss der Hauptschwerbehindertenvertretung Polizei beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, der Schwerbehindertenvertretungen der Landesoberbehörden LKA, LAFP, LZPD und der regionalen Arbeitsgemeinschaften der Polizei in den Regierungsbezirken und wurde am 30.05.2007, vor Auflösung der Mittelinstanz, die AGSV Polizei NRW ins Leben zu rufen.

 

10 arbeitsreiche und erfolgreiche Jahre, die wir, mit besonderem Dank an unsere Vorsitzende, Erika Ullmann-Biller, für uns verbuchen können.

 

Die politischen Verantwortlichen im Land Nordrhein-Westfalen wurden mit den Problemen, Sorgen und Nöten unserer schwerbehinderten und gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen intensiv konfrontiert und nachdrücklich zur Erarbeitung von Lösungen aufgefordert. Bis in die Bundesgesetzgebung (BTG, Novellierung SGB IX) konnte Erika Ullmann-Biller sich mit ihrer Fachkompetenz für die Interessen der Betroffenen und der gesetzlichen Vertretungen einbringen.

 

Uwe Herrenbrück, stellv. Vorsitzender der AGSV POLIZEI NRW

Unwirksamsklausel - Kündigung ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung unwirksam

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Position der BIH – Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung vor Ausspruch einer Kündigung nach § 95 Abs. 2 SGB IX (Unwirksamsklausel)

 

Der BIH nimmt zur Neuregelung in § 95 Abs. 2 wie folgt Stellung

Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei (ViVA) immer noch nicht barrierefrei

Auch die Gewerkschaft der Polizei kritisiert das neue Vorgangsbearbeitungssystem und fordert umgehende Nachbesserung. In der letzten GdP-Zeitung wurde das Thema ViVA aufgegriffen. Die AGSV Polizei NRW hat hierzu an die Redaktion der GdP einen Leserbrief geschickt. Wir hoffen, man wird ihn veröffentlichen - denn so rosig, wie es von den einen oder anderen gezeichnet wird, ist es in der Realität leider nicht.  Weitere Eingaben wurden durch die Hauptschwerbehindertenvertretung an den Abteilungsleiter Herrn Düren und den Beauftragten des Arbeitgebers für Schwerbehinderten-angelegenheiten (demnächst Inklusionsbeauftragter) Herrn Dornik versandt. Es wurde deutlich der Unmut über den Umgang mit diesen Problemen bekundet. Bislang wieder keine Reaktion.

 

Es scheint nichts anderes anderes übrig zu bleiben, als immer wieder auf die erheblichen Mängel hinzuweisen.  Bisher stößt man ja weiterhin bei den Verantwortlichen auf völliges Unverständnis. Insbesondere wirkt sich dies bei unseren behinderten Beschäftigten sehr negativ aus.

 

Es bestürzt uns schon, dass  die Verantwortlichen dieses Projektes anscheinend wenig Verständnis für die aufgetretenen Schwierigkeiten entwickeln. Zumal sie ja dieses Problem aufgrund der Nichteinhaltung von Rechtsvorschriften verursacht haben.

 

Leserbrief an die Gewerkschaft der Polizei

 

Eingabe an den Abteilungsleiter der Polizei und den Beauftragten des Arbeitsgebers für Schwerbehindertenangelegenheiten im MIK

 

"Ich habe die Pflicht mich zu äußern, wenn die Dinge einen meiner Meinung nach verwerflichen Gang nehmen." (Indianerweisheit)

 

Wer überwacht die Überwacher – Statt Inklusion Exlusion in der Landesverwaltung

Der Mensch mit Behinderung ist personales Subjekt mit allen Rechten einer Person. Darum muss ihm die Teilnahme am Leben der Gesellschaft in allen Bereichen und auf allen mit seinen Fähigkeiten erreichbaren Stufen ermöglicht werden. Der behinderte Mensch ist einer von uns und teilt voll und ganz unsere Menschennatur. Es wäre eines Menschen von Grund auf unwürdig und eine Verleugnung der gemeinsamen Menschennatur, wenn man zum Leben der Gesellschaft und so auch zur Arbeit nur voll Leistungsfähige zuließe, weil man damit in eine schwere Form von Diskriminierung verfiele.
Johannes Paul II., 1920-2005, polnischer Papst

 

Mit Einführung eines neuen Vorgangsbearbeitungssystems in der Polizei können viele schwerbehinderte Beschäftigte nicht mehr arbeiten oder haben erhebliche Anwendungsprobleme. Was ist passiert – die Polizei NRW hat ein Vorgangsbearbeitungssystem von der Polizei Berlin gekauft. Dort  schon war es weder barrierefrei noch war es nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften gebrauchstauglich. Die Beschäftigten der Polizei in Berlin hatten schon sehr viele Probleme - bis heute.

Die Projektleitung der Polizei NRW hatte nach dem Kauf schriftlich zugesagt, dass bei der Weiterentwicklung für NRW die Barrierefreiheit ganz oben in der Priorität steht. Das war vor vier Jahren. Nun scheint diese dem Rotstift zum Opfer gefallen zu sein – anders lässt es sich nicht erklären.

 

Seit der Einführung sind Blinde und sehbehinderte Menschen nicht mehr arbeitsfähig, oder nur bedingt arbeitsfähig. Mobiltätseingeschränkte und ältere Beschäftigte haben erhebliche Anwendungsprobleme – diese führen bereits zu dauerhaften Erkrankungen. Und – es arbeiten noch nicht einmal alle damit, so dass zu erwarten ist, dass die Probleme wohl noch größer werden.

 

Schreiben der Hauptschwerbehindertenvertretung an die Projektverantwortlichen liefen ins Leere – auch die Schreiben an die Ministerpräsidentin und an die Landesbehindertenbeauftragte wurden bislang nicht beantwortet.

 

Ein nach einer Prüfung des LWL über die Einhaltung der Kriterien der BITV erstelltes Kurzgutachten kommt zum Schluss – durch die Einführung von ViVA (Vorgangsbearbeitungssystem) kommt es zur Exklusion insbesondere von blinden und sehbehinderten Menschen in der Polizei NRW.

 

Die verantwortliche Projektleitung handelt nach der Vogelstraußmentalität – wegducken und nicht rühren, dann löst sich das Problem vielleicht von selbst. Man sollte sich schämen - man lässt die Menschen vor Ort in den Behörden alleine.

 

Um das Problem zu lösen – denkt man über eine Lösung nach, die verwerflicher nicht sein könnte – wir entledigen uns des Problems behinderter Mensch, dann sind keine Barrieren mehr da. Die betroffenen Menschen sollen nun in andere Bereiche umgesetzt werden, aus dem gewohnten Umfeld heraus – in neue Aufgaben, bis ViVA dann für alle eingeführt wird. Was dann - kommt dann die Entlassung.

Wir sagen hier – das geht gar nicht. Der Arbeitgeber Polizei ist seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nachgekommen und die Zeche sollen die betroffenen schwerbehinderten Menschen zahlen.

 

Liebe Ministerpräsidentin, liebe Landesbehindertenbeauftragte – wir erwarten hier schnellstens Ihr Einwirken, damit diese Anwendung so schnell wie möglich barrierefrei wird. Hier sind Sie in der Verantwortung – die Projektleitung hat unserer Meinung nach 30 Millionen Euro Steuergelder regelrecht versenkt, denn eins ist sicher – dieses Programm ist weder barrierefrei noch gebrauchstauglich. Es ist schlechthin eine Katastrophe für alle Beschäftigte in der Polizei – nicht nur für die schwerbehinderten Menschen. Nur die trifft es am härtesten.

Die Missachtung gesetzlicher Vorschriften durch die verantwortliche Projektleitung darf  nicht zu Lasten der schwerbehinderten und behinderten Menschen in der Polizei gehen.

 

Unzureichende Softwaregestaltung führt zu erhöhten Ärger, Frustration und ebenso zu Fehlern und Zeitverlust. Die psychischen Belastungen nehmen zu und Kopfschmerzen, Augenflimmern oder Stress ist die Folge und bei längerer Dauer auch körperliche Beschwerden. Sie macht auf Dauer krank – wo bleibt hier die besondere Fürsorgepflicht gegenüber den betroffenen schwerbehinderten Beschäftigten in der Polizei.

Software-Ergonomie  gehört  zu den rechtsverbindlichen Mindestanforderungen, die bei Bildschirmarbeitsplätzen eingehalten werden müssen. Auch zum Thema Barrierefreie Software gibt es einschlägige Rechtsvorschriften.

 

Fakt ist: in keiner Weise wurden die rechtlichen Vorschriften seitens der Projektleitung eingehalten. Somit stellt sich durchaus die Frage – wer ist dafür verantwortlich, dass nunmehr 30 Millionen Euro für eine gebrauchsuntaugliche und nicht barrierefreie Software trotz rechtlicher verbindlicher Vorgaben eingeführt wurde. Das ist Steuerverschwendung, denn die Fehlerbehebung, die Herstellung einer gebrauchstauglichen und barrierefreien Software dürfte den Steuerzahler jetzt richtig teuer werden.

 

Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann. Lassen Sie uns die Behinderten und ihre Angehörigen auf ganz natürliche Weise in unser Leben einbeziehen. Wir wollen ihnen die Gewissheit geben, dass wir zusammengehören.
Richard von Weizsäcker, 1912- , deutscher Poltiker, ehem. Bundespräsident

 

Ein weiteres Polizeigebäude der Kreispolizeibehörde Heinsberg nun barrierefrei erreichbar

Die Polizei in Heinsberg ist nunmehr auch in einem weiteren Gebäude barrierefrei erreichbar. Mit Unterstützung von Herrn Dr. Schönenbroicher; MIK, ist es gelungen, dass nun auch das Polizeigebäude in der Carl-Servering-Straße  für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen mühelos erreichbar ist. Alle Beteiligten haben sich hier sehr engagiert und die Baumaßnahme intensiv begleitet. Herzlichen Dank möchten wir insbesondere Herrn Dr. Schönenbroicher und seinem Team und den tatkräftigen Unterstützern der KPB Heinsberg übermitteln. Wieder ein Stück näher an einer barrierefreien Erreichbarkeit der Polizei NRW und der Umsetzung des Inklusionsgedankens. Miteinander - Füreinander!

 

Zeitungsartikel Quelle: Heinsberger Zeitung – Seite 18 - Lokales

Inklusion leben, Vertrauen, Transparenz und sicherer Umgang miteinander

Informationsflyer Informationsflyer

Informationen für Menschen mit Behinderung für den Umgang mit der Polizei und Informationen für Polizistinnen und Polizisten für den Umgang mit Menschen mit Behinderung ab sofort erhältlich

 

Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt sich dafür ein, dass behinderte Menschen selbstbestimmt und gleichberechtigt mitten in der Gesellschaft leben können. Der Aktionsplan »Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv« richtet sich an die insgesamt 2,6 Millionen Menschen mit Behinderungen in NRW – das sind 14 Prozent der Gesamtbevölkerung. Auch die Polizei ist Arbeitgeber von Menschen mit Behinderungen. Durch die schrittweise Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK) und die zunehmende Inklusion behinderter Menschen in die Gesellschaft nehmen aber auch die Kontakte von behinderten Menschen mit der Polizei immer mehr zu. Zwei Info-Flyer, die in Zusammenarbeit mit der Hauptschwerbehindertenvertretung Polizei entstanden sind, sollen nun zu mehr Verständnis zwischen den Beschäftigten der Polizei NRW und Menschen mit Behinderungen beitragen. Damit sollen Vorbehalte auf beiden Seiten abgebaut, Kenntnisse vermittelt sowie ein sicherer Umgang miteinander ermöglicht werden. Zum Artikel aus der Streife 6/7.2016

 

Unter https://www.mik.nrw.de/nc/publikationen/produktauswahl.html können die Flyer heruntergeladen oder auch kostenlos bestellt werden

Neue Erkelenzer Wache -  Barrierefreiheit in Bestandsgebäude vorbildlich umgesetzt

Landrat Stephan Pusch (v.r.) freut sich mit Andreas Bollenbach, Friedhelm Hintzen, Arno Sieberichs, Oswald Virnich und Ministerialrat Dr. Klaus Schönenbroicher - Foto Von Andreas Speen RP-Online

Von "einer Musterwache" sprach gestern Ministerialrat Dr. Klaus Schönenbroicher, der bei dem Festakt den NRW-Innenminister vertrat.

Auf beispielhafte Weise ist das Projekt in beispielhafter Kürze umgesetzt worden und das Gebäude vom Vermieter und von der Bauunternehmung Bilen in hervorragender Weise für die Polizei hergerichtet worden. Auch die Organisation des Projektes aufseiten der Kreispolizeibehörde Heinsberg erhielt dieses Prädikat in Schönenbroichers Aufzählung.

 

Die Wache ist ein weiteres Beispiel, was geht wenn alle es wollen und alle zusammenarbeiten. Die Wache Erkelenz ist  barrierefrei - für Menschen mit Behinderung mühelos zu erreichen. Hier muss man allen großen Respekt zollen - denn es ist nicht einfach ein Bestandsgebäude so barrierefrei zu gestalten, dass es den heutigen Standards genügt. Dies ist hier beispielhaft gelungen. Menschen mit Behinderung sind der Polizei wichtig - aus diesem Grunde arbeiten wir täglich daran, den Zugang zu uns in vielen Bereichen für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. In vielen Um- und Neubauten ist dies bisher aufgrund einer guten Zusammenarbeit aller Beteiligten immer gelungen - und hier geht unser Dank auch mal ganz persönlich - an Herrn Dr. Schönenbroicher vom Minsterium. Seine unermüdliche Unterstützung bringt uns jeden Tag ein Stück weiter für eine barrierefreie Erreichbarkeit der Polizei im gesamten Land NRW. Auch einen herzlichen Dank gebührt allen Beteiligten der Polizei in Heinsberg, es war ein großes Stück Arbeit - nebenbei zum täglichen Geschehen - aber am Ende ist was richtig gutes draus geworden. .

 

Vorsitzende der AGSV Polizei NRW

Erika Ullmann-Biller

Inklusionsstärkungsgesetz überarbeitet - enttäuscht allerdings weiterhin

Nach massiven Protesten zum Ersten Inklusionsstärkungsgesetz hat sich die Landesregierung ein Stück weit bewegt.

hier geht es zu den Änderungen

hier geht es zur Stellungnahme der AGSV Polizei NRW

 

Trotzdem bleibt das Gesetz weit hinter den Vorgaben der UN-Behinderten-rechtskonvention.

 

Beispielsweise hat man zwar das Diskriminierungsverbot durch Formulierungen geändert - lässt aber trotzdem noch Diskriminierung von behinderten Menschen zu. Der Satz in Absatz 2 des § 2  .... Eine Diskriminierung kann ausnahmsweise durch zwingende Gründe gerechtfertigt sein ... wurde zwar gestrichen - wurde dann durch einen neuen Einschub in § 2 Absatz 1 ......Eine Diskriminierung im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn Menschen mit Behinderungen oder Menschen, die von Behinderung bedroht sind, auf Grund ihrer Behinderung oder ihrer drohenden

Behinderung im Vergleich zu Menschen ohne Behinderungen unterschiedlich behandelt werden, ohne dass hierfür ein zwingender Grund vorliegt, und dadurch in der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft oder in ihrer selbstbestimmten Lebensführung unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt werden ..... einfach neu eingebracht.

Bedeutet - eine Diskriminierung ist in NRW weiterhin erlaubt, obwohl diese durch die UN-Behindertenrechtskonvention uneingeschränkt verboten ist. Es stellt sich die Frage - wann liegt den ein zwingender Grund vor - und wer definiert diesen, damit er eine Diskriminierung nach diesem Gesetz rechtfertigen kann.

 

Ebenso sieht es mit der Barrierefreiheit aus - die Formulierungen bleiben schwammig und können so oder so gelesen werden. Wieder sind wie in den schon längst geltenden Gesetze langfristige Ziele formuliert - also weiterhin keine Verpflichtung Barrierefreiheit ernsthaft und nachdrücklich zu gewährleisten. Inklusion nach Kassenlage - mehr gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht.

Die Vorschriften, die es gebraucht hätte, um nachhaltig Inklusion voranzubringen, wurden leider nicht getroffen.

 

Liebe Landesregierung - Fairness und auf  Augenhöhe mit den Betroffenen  sieht anders aus. Die UN-BRK ist von der Bundesrepublik ratifiziert und somit gilt sie auch für behinderte Menschen in NRW - insbesondere hier auch das Diskriminierungsvebot. Sollte das Gesetz so bleiben, dürfte es als nicht mehr menschenrechtskonform einzustufen sein, da es Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen schlechter stellt und eindeutig benachteiligt.

 

Artikel 5 – Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung - UN-BRK

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, vom Gesetz gleich zu behandeln sind und ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz und gleiche Vorteile durch das Gesetz haben.

(2) Die Vertragsstaaten verbieten jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung und garantieren Menschen mit Behinderungen gleichen und wirksamen rechtlichen Schutz vor Diskriminierung, gleichviel aus welchen Gründen.

(3) Zur Förderung der Gleichberechtigung und zur Beseitigung von Diskriminierung unternehmen die Vertragsstaaten alle geeigneten Schritte, um die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen zu gewährleisten.

(4) Besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens.

Schreiben der AGSV Polizei NRW an die Politisch Verantwortlichen in NRW zum Maßnahmenpaktet der Landesregierung

Die Landesregierung beabsichtigt durch 500 Lebensarbeitszeitverlängerungen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie durch Schaffung von 350 Tarifstellen die Polizei  in NRW zu verstärken. An sich eine gute Maßnahme - wenn da nicht insgesamt einige Ungereimtheiten wären. Als AGSV Polizei NRW haben wir aus diesem Grunde alle politischen Fraktionen im Landtag und die Landesbehindertenbeauftragte angeschrieben und auf einiges aufmerksam gemacht.

Hier die entsprechenden Schreiben

 

SPD       Grüne        CDU         FDP       Piraten       Landesbehindertenbeauftragte

Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz–BTHG)

Die maßgeblichen Änderungen in diesem Entwurf habe ich zusammengestellt. Festzustellen ist, dass einige Dinge tatsächlich deutlich verbessert werden – wie zum Beispiel die Freistellungsregelung, Fortbildung für erstes stellv. Mitglied und einer Bürounterstützung aufgrund der anerkannten vielfältigen Arbeitsraten. Die geforderte Unwirksamkeitsklausel ist allerdings nicht berücksichtigt - wie aus internen Kreisen zu vernehmen war, kommt die erhebliche Gegenwehr gegen diese Klausel überwiegend von den Fraktionen des Bundestages und einigen Gewerkschaften. Begrüßenswert wäre, wenn zumindest diese Verbesserungen nicht in Frage gestellt werden. Inwieweit in Bezug einer Unwirksamkeitsklausel noch Einwirkungsmöglichkeiten bestehen, bleibt abzuwarten.

 

Entwurf Bundesteilhabegesetz

Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen im SGB IX

Teilhabe behinderter Menschen soll gestärkt werden

Das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen hat den von Sozialminister Guntram Schneider vorgelegten Entwurf des nordrhein-westfälischen Inklusionsstärkungsgesetzes gebilligt. Das Inklusionsstärkungsgesetz enthält nach Informationen des Ministers eine Fülle von Regelungen, die dazu beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Quelle: Kobinet-Nachrichten hier

 

Anmerkung der Redaktion: Ob es der große Wurf wird, bleibt abzuwarten. Ein Gesetz ist immer so gut oder schlecht, wie es in der Praxis angewendet wird. Da die Novellierung der Bauordnung wie es aussieht, auch wieder jede Menge Interpration für den geneigten Leser zulässt, dürfte es nicht viel besser werden für die Menschen mit Behinderung. Die Umsetzung in der Praxis wird zeigen wie ernst der Politik die Teilhabe der Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft ist.

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW) Referentenentwurf der Landesregierung liegt vor

Der vorliegende Entwurf für eine Novellierung der Landesbauordnung liegt nun vor - nach der jetzt dritten Veränderung, sieht er noch nicht einmal so schlecht aus. Die Unterscheidung zwischen öffentlich und nicht öffentlich soll es danach nicht mehr geben. Dies könnte dann endlich die Barrierefreiheit auch in öffentlichen Gebäuden nach vorne bringen. Leider ist der Verstoß dagegen nicht mehr ordnungswidrig wie im zweiten Entwurf, allerdings müssen jetzt Sachverständige bestätigen, dass die DIN-Vorschriften zur Barrierefreiheit eingehalten wurden. Wir werden abwarten, was am Ende drinsteht - er befindet sich jetzt im Anhörungsverfahren.


Barrierefreiheit - so ein Eckpunkt im Entwurf
Öffentlich zugängliche bauliche Anlagen müssen künftig insgesamt im erforderlichen Umfang barrierefrei ausgestaltet sein. Quelle: Landtag

 

hier geht es zum Referentenentwurf

 

Wir werden das Verfahren beobachten.

Stärkung der Schwerbehindertenvertretung doch noch nicht aus den Augen verloren

Aus dem vor kurzem veröffentlichen Sitzungsprotokoll der 115. Sitzung des Bundestages vom 02.07.2015 ergibt sich die Hoffnung, dass die zugesagte Stärkung der Schwerbehinderten-vertretungen wohl doch noch nicht aus den Augen verloren wurde. Ich habe den Tagesordnungpunkt 16 "Gute Arbeit für Menschen mit Behinderung" aus dem Protokoll gezogen und stelle fest, in allen Aussagen ist sich die Politik einig. Die Schwerbehindertenvertretungen machen gute Arbeit und durch die hohe soziale Kompetenz konnten viele Menschen mit Behinderung in den Arbeitsprozess integriert werden und auch langfristig bleiben. Wie man lesen kann, soll es tatsächlich noch in diesem Jahr ein deutliches Zeichen geben - der langersehnte Entwurf zur Änderung des SGB IX. Wir hoffen, dass auch dann das drinsteht, was man ankündigt.

 

Auszug aus dem Protokoll

Redeauszug des Behindertenbeauftragten der CSU/CDU Uwe Schummer

Koalition wird wortbrüchig - Stärkung der Schwerbehindertenvertretung auf Eis gelegt

Es knirscht im Gebälk der großen Koalition. Während die Spitzen auf Harmonie machen, stichelt die zweite Reihe. Mit dem Schwächeln der Konjunktur scheint auch das schwarz-rote Bündnis sich nicht mehr an seine Zusagen halten zu wollen. Deswegen liegt jetzt auch das Thema Stärkung der SBV innerhalb der Koalitionsfraktionen erstmal auf Eis. Die Verhandlungen über einen gemeinsamen Antrag von SPD und CDU/CSU-Fraktionen sind vorerst gestoppt.

Der DGB Vorsitzende Reiner Hoffmann hat deshalb heute in einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder und Thomas Oppermann auf die Dringlichkeit der Stärkung der SBV hingewiesen und an die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag erinnert. Außerdem hat der DGB das Angebot zu Gesprächen unterbreitet.

 

Heißt es wieder mal - was interessiert mich mein Geschwätz von gestern - Koalitionsvertrag hin oder her - wie es aussieht, steht die Bundesregierung nicht zu ihrem Wort. Es sind ja nur Menschen mit Behinderung – da brauchen wir uns nicht an unsere Zusagen halten. Und wieder sind die Schwerbehindertenvertretungen und die Menschen mit Behinderung in dieser Republik die Leidtragenden - alle Versprechungen wohl nur leere Worte. Die CDU lehnt den Antrag auf Stärkung der Schwerbehindertenvertretung ab – und wieder werden wir vertröstet. Es zeigt sich – wir Menschen mit Behinderung haben keine Lobby  und ohne Lobby keine Unterstützung durch die Politik.

Liebe Frau Bundeskanzlerin – die Menschen mit Behinderung und ihre Interessenvertretungen sind von Ihnen und der unzuverlässigen Politik hier in diesem Lande sehr enttäuscht. Wahltag ist auch Zahltag – wir Menschen mit Behinderung sind auch Wähler und nicht vergesslich

Weitere kleine Anfrage der CDU NRW an die Landesregierung zur längst versprochenen Änderung der Bauordnung

ADie Landesregierung hat in ihrem nationalen Aktionplan NRW Inklusive - eine Gesellschaft für alle festgeschrieben, dass die Bauordnung des Landes NRW geändert wird. So die Zusage - die Unterscheidung zwischen öffentlicher und nicht öffentlicher Bereich sollte wegfallen. Bis heute liegt allerdings dahingehend nichts vor - es wurde immer wieder verschoben. Zum Schluss hieß es - nach der Kommunalwahl legen wir los. Diese ist allerdings auch schon wieder einige Zeit her.

 

Umsomehr freut uns es, dass die CDU mit dieser Kleine Anfrage dasThema endlich aufgreift und von der Landesregierung nun wissen will, wann denn endlich mit dem Referentenentwurf zu rechnen ist. Wir unterstützen diese Kleine Anfrage uneingeschränkt und sind auf die Antworten gespannt. hier geht es zur kleinen Anfrage

 

Hier nochmal - was ist eigentlich Barrierefreiheit - Barrierefreiheit bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch eine Gestaltung der baulichen Umwelt in der Weise, dass sie von Menschen mit Behinderung und von älteren Menschen in derselben Weise genutzt werden können wie von Menschen ohne Behinderung. Öffentliche Gebäude müssen also barrierefrei sein und die Eigenschaft besitzen, dass sie  von möglichst allen Menschen in jedem Alter mit unterschiedlichen Fähigkeiten weitgehend gleichberechtigt und ohne Assistenz bestimmungsgemäß benutzt werden können. Barrierefrei ist nicht allein mit hindernisfrei im physikalischen Sinne gleichzusetzen, sondern bedeutet auch zugänglich, erreichbar und nutzbar und zwar wie alle anderen Menschen auch.

 

Zurzeit kann sich das Land bei Neu - und Umbauten dahingehend aus der Verantwortung ziehen, in dem die Erreichbarkeit für den betroffenen Personenkreis auf das Erdgeschoss reduziert wird - also gesetzliche definierte Diskriminierung. Zu diesemThema haben wir hier bereits mehrfach berichtet.

 

Die Rechtssprechung sagt mittlerweile - Die Behandlung behinderter Menschen in einem separaten Funktionsraum ist eine Diskriminierung und läuft dem Ziel zuwider, Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen zu integrieren........ Dieses Urteil ist zwar inhaltlich für den Bereich barrierefreier Zugang zu Arztpraxen gesprochen worden, die Aussage ist aber auch für den öffentlichen Bereich und hier insbesonders für die Erreichbarkeit der Justiz und der Polizei anzuwenden. Denn auch dieses Recht ist in der UN-Behindertenrechtskonvention deutlich formuliert. Die Einrichtung, wie es zur Zeit in der Polizei geschieht von sogenannten Funktionsräumen für Menschen mit Behinderung im Erdgeschoss, weil man sich weigert gerade in Neubauten behindertengerechte Aufzüge einzubauen, ist rechtlich eine Diskriminierung und ein Verstoß gegen verbriefte Menschenrechte. hier geht es zum Urteil.

 

Wenn Bürger und Bürgerinnen zu schnell fahren, folgt die Strafe auf dem Fuße, gegen Menschenrechte verstoßen bleibt sanktionslos!!!

Wir bleiben dran und werden nicht locker lassen - die Landesregierung steht in der Verpflichtung, dass umzusetzen, was sie bereits seit langem versprochen hat.