Debatte zum Bundesteilhabegesetz geht in die heiße Phase

Der Entwurf der Bundesregierung wirft weiterhin viele Fragen auf - auf allen Ebenen wird er stark kritisiert, in vielen Bereichen führt es zu Verschlechterungen. Als AGSV Polizei NRW haben wir nochmals mehrere politisch gewichtige Fraktionen angeschrieben.

Brief an den stellv. Bundesvorsitzenden der CDU Armin Laschet

Brief an den Ministerpräsidenten von Bayern Horst Seehofer.

Die AGSV Polizei Bund Länder hat zudem Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Frau Ministerin Andrea Nahles mit der Bitte um Unterstützung angeschrieben.

 

Wir erhoffen uns eine breite Unterstützung aller politisch Verantwortlichen für eine wirkliche Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben und Dienststellen. Inklusion gelingt nur, wenn Menschen mit Behinderung durch die Teilhabe am Arbeitsleben für sich selbst sorgen können.

Offener Brief an den Landesbehindertenbeauftragten des Landes NRW

Sehr geehrter Herr Killewald,

 

in einer Stellungnahme zum Entwurf der Bauordnung an den Staatssekretär des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW, Herrn von der Mühlen kritisieren Sie zu recht, die mangelnde Umsetzung zum Thema „Barrierefreies Bauen“. Allerdings hätte ich mir mehr erwartet. Des Weiteren ist das Ministerium noch nicht einmal Ihrer Kritik gefolgt und legt meiner Meinung nach einen völlig unzureichenden Entwurf vor. Er verschlimmert die Situation deutlich und bleibt weit hinter den Forderungen zur Barrierefreiheit der Behindertenrechtskonvention zurück. Eine Bauordnung nach Kassenlage – keine Bauordnung nach Rechtslage. Das ist das eine.

 

Allerdings  kritisiere ich Ihre Wortwahl auf das Schärfste. Zur angedachten Formulierung des dann neuen § 54 „Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Anlagen“ sprechen sie mir zwar aus der Seele, dass die gewählte Formulierung in diesem Entwurf erhebliche Einschränkungen zur früherer Aussage im Aktionsplan mit sich bringt.

 

In diesem Zusammenhang warnen?? Sie (zwar nicht lesbar, aber fühlbar) die Landesregierung vor der  “Behindertenszene“. Diese wird – so Ihre Einschätzung - eine solche Einschränkung oder Relativierung der damals gemachten Aussage aus dem Aktionsplan nicht hinnehmen. Die von Ihnen gewählte Begrifflichkeit der „Behindertenszene“ ist für mich nicht akzeptabel.

 

Es gibt eine Rockerszene, eine Sprayerszene, eine linke und rechte Szene, eine gewalttätige Fußballszene, Hooliganszene, Hackerszene, Gothicszene, Ultraszene, Pegidaszene usw.    – alle sind negativ belegt und zeichnen sich häufig dadurch aus, dass sie sich gesetzeswidrig verhalten. Sie werden sogar in Teilen vom Gesetzgeber verboten. Szenen sind auch ‚freiwillig‘ wähl- und betretbar.

 

Es gibt sicher auch ein paar positive belegte Szenen – allerdings finden Sie diese nicht in den Medien – wenn von Szenen in den Medien gesprochen wird, ist dieses Wort überwiegend negativ belegt.

 

Wo reihen Sie nun uns, die „Behindertenszene“ ein – stehen wir Ihrer Meinung nach rechts oder links – sollten wir vielleicht auch verboten werden? Ich formuliere es extra provokativ – um zum Nachdenken anzuregen. Ich finde die Wortwahl den Menschen mit Behinderung gegenüber, schlichtweg  „despektierlich“ und  "unangebracht" . Die Wortwahl lässt vermuten – wir sind lästig!!!!

 

Als Landesbehindertenbeauftragter des Landes NRW und Sprecher für Menschen mit Behinderung sollte diese Wortwahl unterbleiben, und schon gar nicht verschriftlicht werden – meiner Meinung nach ist sogar eine Entschuldigung den Menschen mit Behinderung gegenüber angebracht – denn eins ist gewiss – kein Mensch mit Behinderung hat sich seine Behinderung ausgesucht – insofern fehlt es schon an einer bestimmten Voraussetzung für eine Szenenbildung – kein Mensch mit Behinderung konnte freiwillig wählen, ob er/sie einer  „BEHINDERTENSzene“ angehören möchte.

 

Unsere Einschätzung zum Entwurf der Landesbauordnung lesen Sie hier

 

Worte die gesagt wurden und verletzten, kannst du nicht zurücknehmen. Taten, die du getan hast und die verletzten, kannst du nicht ungeschehen machen. Du kannst nur um Verzeihung bitten und auf Verständnis hoffen, denn bezahlen für das was du an Unrecht getan hast wirst du immer müssen, wenn nicht heute, dann morgen oder in diesem Leben so im nächsten. Also bedenke was du sagst oder tust, bevor du es tust.

© Rose von der Au (*1953), deutsche Lyrikerin und Aphoristikerin

AGSV-Vorsitzende Erika Ullmann-Biller im Gespräch mit Ursula Doppmeier, Inklusionsbeauftragte der CDU-Landtagsfraktion

Vorsitzende AGSV Erika Ullmann-Biller mit Fraktionsmitgliedern der CDU/NRW Vorsitzende AGSV Erika Ullmann-Biller mit Fraktionsmitgliedern der CDU/NRW

Zum Thema Inklusion und wo stehen wir in NRW hat die  Beauftragte für Menschen mit Behinderung/Inklusion der CDU-Landtagsfraktion und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ursula Doppmeier die AGSV Polizei NRW am 11.09.2014 zu einem Gespräch eingeladen. Ursächlich war ein Brief der AGSV an den Fraktionsvorsitzenden Armin Laschet zum Thema UN-Behindertenrechtskonvention und unzureichende Umsetzung des nationalen Aktionsplanes "NRW Inklusive".

 

In einer angeregten Diskussion und angenehmer Atmosphäre kamen die besonderen Belange von Frauen mit Behinderung und ihre berufliche Förderung sowie Schaffung von Arbeitsplätzen in der öffentlichen Verwaltung, aber auch die mangelnde Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und die ausbleibende Änderung der Bauordnung zur Sprache. Das einstündige Gespräch mit allen Beteiligten macht Hoffnung Unterstützer gefunden zu haben, die Diskussion beim Thema Inklusion wieder anzuschieben und den Stillstand in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW zu beenden.

 

Auch wurde das in Rede stehende Inklusionsstärkungsgesetz angesprochen, der mir zurzeit vorliegende Entwurf bringt keine Verbesserung - eher eine Verschlechterung. Am Ende des Gespräches sehe ich wieder ein Licht am Ende des Tunnels, die Hoffnung stirbt doch zuletzt - wir setzen auf die politische Unterstützung und die noch anstehende Verbändeanhörung. Vereinbart wurden weitere Gespräche zum Thema und die Zusage uns beratend einzubinden.

 

Das Anderssein der anderen als Bereicherung des eigenen Seins zu begreifen;
sich verstehen, sich verständigen, miteinander vertraut werden,
darin liegt die Zukunft der Menschheit. Rolf Niermann

Entwurf Inklusionsstärkungssgesetz von vielen kritisiert

Wie wir bereits berichteten, enttäuscht der Entwurf des Ersten Inklusionsstärkungsgesetzes NRW. Hierzu hatten wir bereits im August 2014 Verantwortliche Politiker und den Landesbehindertenbeauftragten der Landesregierung angeschrieben. Hier nochmal unser Schreiben. Und so unrecht hatten wir damals wohl nicht, wie jetzt in der Verbändeanhörung so aus Stellungnahmen von Behindertenverbänden zu lesen ist.

 

Lesen Sie selbst - die Meinung vieler - Inklusion in NRW nach Kassenlage bishin zur Beschneidung von Rechten von Menschen mit Behinderung

 

.....Der Referentenentwurf bleibt aus Sicht des Sozialverbands VdK Nordrhein-Westfalen insgesamterheblich hinter den Erwartungen zurück, die die Landesregierung mit ihrem Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv" geweckt hat. Obwohl seit dessen Veröffentlichung mehr als zwei Jahre verstrichen sind, fehlt es nach wie vor an klaren Regelungen, wie die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in den unterschiedlichen Lebensbereichen umgesetzt werden soll. Stellungnahme des VDK

 

.......Allerdings fallen durchgängig wenig konkret gehaltene Formulierungen auf. So findet sich häufig die Formulierung, die Träger der öffentlichen Belange „wirken darauf hin, dass...“, bestimmte Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder die Ziele dieses Gesetzes seien „zu  berücksichtigen“ (statt z.B. „Den Bedürfnissen von Eltern mit Behinderungen ist Rechnung zu tragen.“ Oder „Die Träger öffentlicher Belange gewährleisten die gleichberechtigte und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Verfahren für die Beteiligungen von Bürgerinnen und  Bürgern, indem sie die Verfahren angemessen  gestalten.“). Dies mindert die Wirkungen des an sich positiven Gesetzes.  Stellungnahme Mobile Selbstbestimmtes Leben Behindeter e. V.

 

Lebenshilfe e. V.

 

Kommentar WDR 5 Andrea Lueg Freie Journalistin Inklusion dank Inklusionsstärkungsgesetz – das klingt wie Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat.

 

Rechte behinderter Menschen werden beschnitten - Kommentar Peter Preus

 

Alles in allem - ein bescheidenes Werk - so alle Beteiligten. Hier muss dringend nachgebessert werden - die Forderung aller ist auch endlich die angekündigte Änderung der Bauordnung voranzubringen.

Inklusionsstärkungsgesetz NRW - vorliegender Entwurf enttäuscht Menschen mit Behinderung

Mit dem „Ersten Allgemeinen Gesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion“ sollen die allgemeinen Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention in Landesrecht übertragen werden. Dies betrifft beispielsweise die Verpflichtung aller Träger öffentlicher Belange auf die Grundsätze der Konvention und den Abbau von Sonderregelungen und Einrichtungen. Insbesondere soll damit verankert werden, dass Menschen mit Behinderungen beteiligt werden müssen.

Und der Begriff der Barrierefreiheit wird so umgestaltet, dass er besser auf die verschiedenen Arten von Barrieren abstellt (denn es gibt nicht nur bauliche Barrieren, die etwa durch eine rollstuhlgerechte Rampe überwunden werden können, sondern beispielsweise für Menschen mit Sehbehinderungen Barrieren, die etwa durch barrierefreie Internetseiten überwunden werden können oder Verständnisbarrieren für Menschen mit Lernschwierigkeiten, bei denen Dokumente in leichter Sprache Barrierefreiheit bedeuten). Die im Aktionsplan angekündigte Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes soll im Rahmen des Inklusionsstärkungsgesetzes vollzogen werden und stärker auf die Kommunikationsbedarfe von Menschen mit Lernschwierigkeiten abzielen. - So die Landesregierung in ihrem ersten Zwischenbericht zum nationalen Aktionsplan.

 

Uns liegt der erste - bereit zum dritten Mal  - veränderte Entwurf vor. Viele Dinge, die wichtig waren, sind bereits in den Ressortabstimmung gestrichen, bevor der Gesetzesentwurf überhaupt den Verbänden und dem Kabinett vorgelegt wurde. Menschen mit Behinderung können nur enttäuscht sein - es wird nichts besser werden, ganz im Gegenteil - es wird noch schlimmer kommen. Schlimmer geht immer, sagt man ja - hier stimmt es tatsächlich.

 

Die AGSV Polizei NRW hat reagiert und die Politik und den Landesbehindertenbeauftragten angeschrieben. In unserer Stellungnahme machen wir unsere Enttäuschung deutlich, bieten aber unsere Beratung und Unterstützung an - dem Grundsatz folgend, dass Menschen mit Behinderung nach der UN-BRK bei Gesetzesvorhaben beteiligt werden sollen. Wir werden die Landesregierung an ihren Aussagen messen "nichts über uns ohne uns".

Lesen Sie unsere Stellungnahme und Sie sehen das vernichtende Ausmaß, obwohl wir nur einen Bruchteil des Inhaltes aufgegriffen haben - hier geht es zu unserer Stellungnahme

 

Die Menschlichkeit einer Gesellschaft zeigt sich nicht zuletzt daran, wie sie mit den schwächsten Mitgliedern umgeht.  Helmut Kohl

Fakten zur Umsetzung des Aktionsplans „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ - Landesregierung legt Zwischenbilanz vor

Zwei Jahre Aktionsplan

Vor zwei Jahren hat die Landesregierung den Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Nun hat Sozialminister Guntram Schneider im Landtag eine erste Zwischenbilanz gezogen: NRW ist auf einem guten Weg, etwa 200 Maßnahmen aller Ressorts sind in Arbeit.... so die Landesregierung in ihrer aktuellen Veröffentlichtung hier mehr zu lesen

 

Am 04.06.2014 gab es im  Plenum der Landesregierung eine erste Zwischenbilanz zur Umsetzung. Das Fazit der Fraktionen reichte von Lob bis hin zu harscher Kritik - hier mehr zu lesen

 

hier geht es zum Zwischenbericht

Quellen: Landtag und Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales

 

Fazit aus unserer Sicht - 200 Maßnahmen angestoßen - aber viele Fristen bei der Umsetzung sind verstrichen - sei es die versprochene Änderung der Bauordnung oder die Verbesserung im Bereich barrierefreie IT-Anwendungen - keine dieser Ziele erreicht. Alles hat sich auf die inklusive Schule fokusiert. Und dort hat man die Träger der Schulen finanziell alleingelassen. Siehe auch Artikel Entschließungsantrag der CDU. Aber ohne diese nachhaltigen Änderungen kann eine inklusiver Arbeitsmarkt nicht entstehen - ohne Zugang zu Arbeitsstätten, weil es keine Verpflichtung zum barrierefreien Bauen gibt, wird es keinen inklusiven Arbeitsmarkt geben und ohne Arbeit keine Gesellschaft für alle. Hier sollte die Landesregierung endlich Pflöcke einschlagen und versprochene Gesetzgebung anpacken. Andere Bundesländer sind hier schon viel weiter - obwohl sie finanziell nicht so gut wie NRW dastehen,  hier ein Beispiel. In NRW kann sich der öffentliche Arbeitger immer noch von der Beschäftigungspflicht drücken, wenn die Arbeitsstätte nicht barrierefrei ist - so definiert die Polizei z. B. den öffentlichen Bereich auf das Erdgeschoß und behandelt Menschen mit Behinderung im noch anders. Auch wenn es dann "Diskriminierung" ist. Wer zu schnell fährt, erhält saftige Strafen, wer gegen Menschenrechte verstößt kommt ungeahndet davon.

Entschließungsantrag der CDU NRW zum Aktionsplan der Landesregierung "Eine Gesellschaft für alle - NRW Inklusive"

In einer Email vom 04.06.2014 habe ich der CDU-Fraktion meinen Dank ausgedrückt, dass sie dieses Thema aufzugreifen. Ich schließe mich uneingeschränkt dem Inhalt dieses Entschließungsantrages an. Der Aktionplan der Landesregierung Inklusion voranzutreiben, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zu verbessern und vor allem die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist von Stillstand geprägt, viele gesetzte Fristen sind bereits weit überschritten. Eine spürbare Veränderung ist nicht zu erkennen. hier geht es zum Entschließungsantrag

 

Hier geht es zur Email  und hier geht es zur Antwort des Vorsitzenden Armin Laschet