Gute Arbeit für Menschen mit Behinderung

Die Fraktion DIE LINKE hat am 17.6.2015 einen Entschließungsantrag in den Bundestag eingebracht. Dieser erkennt an, dass die Schwerbehindertenvertretung als Motor von Integration und Inklusion zu stärken ist. Er nimmt auf die Ergebnisse der ver.di-Studie Bezug und stellt unter Punkt 9 eigene Forderungen auf. Hier geht es zum Entschließungsantrag

 

Wenn man bedenkt, dass dies eine Zusage aus dem Koalitionsvertrag ist, für letztes Jahr schon umgesetzt sein sollte - wir schon bald wieder auf die nächste Wahl zugehen - und bis heute davon nichts umgesetzt ist - gehe ich davon aus, dass auch bis zur nächsten Bundestagswahl sich nichts getan hat. Vergesslichkeit je nach Schweregrad ist auch eine Art der Behinderung. Wer der Politik glaubt, glaubt sicher auch noch an den Weihnachstmann.

Unterstützung des DGB-Bundesvorsitzenden Rainer Hoffmann für die dringend notwendige Reform des SGB IX

Der DGB hat Vorschläge für eine Reform des Schwerbehindertenrechts gemacht. Sie wurden bereits der Politik übersandt. Unter anderem fordert der Bund der Gewerkschaften eine höhere Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Außerdem will der DGB mehr Rechte und Ressourcen für Schwerbehindertenvertretungen durchsetzen

„Die hohe Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen kann aus Sicht des DGB verringert werden, wenn die Unternehmen stärker in die Pflicht genommen werden“, heißt es in den Reformvorschlägen, die der DGB-Bundesvorstand Anfang Juli beschlossen hat. Denn wie schon in den Vorjahren wurde die angestrebte Beschäftigungsquote von fünf Prozent auch in 2012 mit 4,6 Prozent nicht erfüllt. Etwas mehr als ein Viertel der Unternehmen, die eigentlich gesetzlich verpflichtet sind, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, haben keinen einzigen schwerbehinderten Beschäftigten. Andere Unternehmen beschäftigen zwar schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – allerdings nicht so viele, wie sie eigentlich müssten.

Die für solche Fälle vorgesehene Ausgleichsabgabe wurde seit der Euro-Umstellung im Januar 2002 nur einmal im Januar 2012 minimal angepasst. Die Beiträge wurden einmalig um 12 Prozent angehoben, die stetig steigende Inflationsrate betrug im gleichen Zeitraum aber 18 Prozent. Die Ausgleichsabgabe wird für die Unternehmen mit der Zeit also immer günstiger

„Die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung (SBV) erfordert breites Wissen und aufgrund des demografischen Wandels und eines gewachsenen Aufgabenspektrums zunehmend einen hohen Zeitaufwand“, heißt es in den Reformvorschlägen weiter. Die Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben bräuchten deshalb bessere Ressourcen und mehr Rechte, um ihren Aufgaben gerecht werden zu können. Unter anderem sollen Freistellungsregelungen für SBV-Mitglieder verbessert werden

 

Aufgrund der zwischenzeitlich auf eisgelegten Reform des SGB IX hat der Bundesvorsitzende Rainer Hoffmann nun ein Schreiben an den Bundesvorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion Volker Kauder verschickt, die im Koalitionsvertrag zugesagte Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben und Dienststellen weiter voranzutreiben. Hier geht es zum Schreiben

Quelle: DGB-Bundesvorstand

Setzen 6 - Montoring-Stelle stellt schlechtes Zeugnis für die Bundesregierung in der Umsetzung der UN-BRK aus

Aus dem Bericht der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention Deutsches Institut für Menschenrechte

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Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention (MSt, Monitoring-Stelle) begleitet die Umsetzung der Konvention in Deutschland. Sie ist als unabhängige Stelle dazu angehalten, die Umsetzung der Konvention im Vertragsstaat zu fördern, zu schützen und zu überwachen. Die

Monitoring-Stelle berät Politikerinnen und Politiker sowie Regierungsbehörden, leistet angewandte Forschung und organisiert Veranstaltungen zu Themen der Konvention.

Die Monitoring-Stelle wurde im Mai 2009 im Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) eingerichtet und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Sie erstellte diesen Parallelbericht anlässlich der Prüfung des ersten Staatenberichts Deutschlands gemäß Artikel 35 der UN-Behindertenrechts-konvention am 26./27. März 2015 durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss)

 

Das sind einige Aussagen aus dem Bericht

 

Der Vertragsstaat hat im Zeitraum 2009-2015 aus der Sicht der Monitoring-Stelle (MSt) bei weitem nicht alles Notwendige und Mögliche unternommen, um die Konvention umzusetzen

 

Die Antwort des Vertragsstaats zeugt von einem mangelnden Bewusstsein für das bestehende Problem

 

Regeln zur Zugänglichkeit in der Praxis mangelhaft umgesetzt

 

Ferner bestehen begründete Bedenken, ob die Rechte von Menschen mit Behinderungen im besonders rechtsschutzrelevanten Bereich des Strafprozessrechts ausreichend beachtet werden

 

Von einem inklusiven Bildungssystem ist der Vertragsstaat weit entfernt

 

Der Vertragsstaat ist von einem inklusiven Arbeitsmarkt weit entfernt

 

Das Festhalten des Vertragsstaates an den gesetzlichen Ausschlüssen vom Wahlrecht ist eine Diskriminierung auf Grund von Behinderung

 

Quelle: Parallelbericht an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen anlässlich der Prüfung des ersten Staatenberichts Deutschlands gemäß Artikel 35 der UN-Behindertenrechtskonvention Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention Berlin, März 2015 hier geht es zum Bericht - lesenswert

 

Anmerkung der Redaktion: Wir als Schwerbehindertenvertretung spüren täglich, wie mangelhaft die UN-BRK umgesetzt wird - wie Menschenrechte einfach ignoriert werden - unsere tägliche Bemühungen Menschen mit Behinderung in Lohn und Brot zu bringen, scheitern häufig schon an mangelnder Barrierefreiheit von Arbeitsstätten. Solange Menschen mit Behinderung selbst beim Zugang zum Arbeitsmarkt mit unüberwindbaren Barrieren konfrontiert werden, solange sich öffentliche Arbeitgeber aus ihrer Verantwortung stehlen können, indem sie entscheiden, welche Arbeitsstätte barrierefrei sein wird, welche Gebäudeteile öffentlich sind und welche nicht, solange nicht nachhaltig gebaut wird, solange es keine einheitlichen Parameter gibt, solange es keine empfindlichen Strafen gibt, solange der Gesetzgeber, sich selbst die Gesetze so macht, dass er in keiner Veranwortung steht, wird Inklusion nicht gelingen.

Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Arbeit und Gesellschaft verwirklichen - Veranstaltung der CDU-CSUBundestagsfraktion

Unionskongress zur Inklusion von Menschen mit Behinderung am 23.03.2015 im Bundestag - hierzu war ich persönlich eingeladen und habe mich auf die Reise nach Berlin gemacht. Eine interessante Verantaltung mit guten Aussagen. Es besteht doch noch Hoffnung, dass die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen die gebotene Wertschätzung erhält. Wer mehr erfahren will, sollte sich die Veranstaltung anhören.  hier geht es zu den Videos Teil 1: Teil 2:

Unterstützung durch DGB und Politik

DGB und Politik fordern Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung und Stärkung der Rechte der Schwerbehindertenvertretung. Gemäß Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention sollen Menschen mit Behinderung ein gleiches Recht auf Arbeit haben, wie nichtbehinderte Menschen. Dieses Recht muss inDeutschland seit Ratifizierung der Konvention in 2009 schrittweise umgesetzt werden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert diesbezüglich die lang überfällige Reform zum Schwerbehindertenrecht. Die Praxis zeigt , dass sich die Rolle der Schwerbehindertenvertretung als Interessenvertretung der schwerbehinderten Menschen in der Arbeitswelt gewandelt hat. DieThemen alternsgerechte Arbeitsplätze, Krankheits- und Kündigungsprävention, Beratung von erkrankten und/oder behinderten Beschäftigten nehmen mit dem demografischen Wandel an Bedeutung zu. Hier leistet die Schwerbehindertenvertretung zusammen einen erheblichen Anteil der äußerst anspruchsvollen Arbeit, so der DGB. Hier geht es zu den Reformvorschlägen des DGB

 

In einem gemeinsamer Aufruf von DGB Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach, Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Verena Bentele und den behindertenpolitischen Sprecher/innen der Parteien im Bundestag soll die diesjährige Wahl der Schwerbehindertenvertretungen unterstützt werden. Die Schwerbehinderten-vertretung trägt durch ihre Arbeit Tag für Tag dazu bei, die Interessen der ca. einer Million schwerbehinderten Beschäftigten zu wahren.Dieses Engagement hilft den betroffenen Kolleginnen und Kollegen und bringt ein Stück Demokratie in dieUnternehmen. Die Mitbestimmung durch Beschäftigtenvertretungen sorgt für sichere und gesunde Arbeitsplätze und dafür, dass niemand diskriminiert wird. Hier geht es zu dem gemeinsamen Aufruf

Initiative der Wirtschaft   "Inklusion gelingt!" für Menschen mit Behinderung

Die Spitzenverbände der Wirtschaft BDA, DIHK und ZDH erklären:

Menschen mit Behinderung müssen mit ihren individuellen Leistungen und Fähigkeiten in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dazu sind inklusive Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen notwendig. Eine inklusive Gesellschaft hilft nicht nur den Betroffenen. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist aufgrund der demografischen Entwicklung die Fachkräftesicherung zu einer beschäftigungspolitischen Herausforderung geworden. Das Erwerbspotenzial von Menschen mit Handicaps darf im Rahmen einer demografiefesten Personalpolitik nicht aus dem Blick geraten. Anders sein und anders denken können bedeutet oft Innovation. Außerdem sind Menschen mit Handicaps oft besonders motiviert. Sie wollen beweisen, dass sie es können und dass ihre Arbeit Wertschätzung verdient. Behindert bedeutet nicht automatisch leistungsgemindert.

 

Die Wirtschaft will diesen Bewusstseinswandel und damit den Prozess der Inklusion vorantreiben und damit Brücken für Menschen mit Behinderung in Ausbildung, Arbeit und Gesellschaft bauen. Die Spitzenverbände der Wirtschaft BDA, DIHK und ZDH unterstützen daher die Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Mit ihrer Initiative "Inklusion gelingt!" möchten BDA, DIHK und ZDH vor allem solche Betriebe ansprechen, die bisher aus den unterschiedlichsten Gründen noch keine Menschen mit Behinderung ausgebildet oder beschäftigt haben. Ziel ist es vor allem, Betriebe bei der Schaffung inklusiver Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen zu unterstützen und ihnen Lösungen aufzuzeigen, wie Inklusion in der Praxis gelingen kann. 

 

Die Internetplattform www.inklusion-gelingt.de informiert und unterstützt Betriebe, damit diese die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erfolgreich gestalten können. Die Website umfasst unter Einbeziehung bestehender Informationsangebote für die Unternehmen Handlungsempfehlungen, eine Übersicht der Förderinstrumente, zahlreiche Kontaktadressen wichtiger Dienstleister und Behörden sowie verschiedener Publikationen. Anhand von Praxisbeispielen wird deutlich gemacht, wie die Inklusion von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgreich gelingen kann.

Quelle: BDA I Die Arbeitgeber Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Mitglied bei BUSINESSEUROPE

 

Anmerkung der Redaktion: Reinschauen lohnt sich - breite Unterstützung von Arbeitgebern interessant dokumentiert. Gemeinsam lässt sich vieles verwirklichen. Die Barrieren fallen langsam aber spürbar.

Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in allen Lebenslagen verbessern - weiteres Fachgespräch am 19.05.2014

Am 19. Mai 2014 kamen die sozial- und behindertenpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der CDU-Fraktionen der Landtage zu einem Gespräch mit Fachpolitikern der Unionsfraktion zusammen. Dazu erklärt der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer MdB

 

.........Die Ländervertreter unterstützen zudem die Initiative der Unionsfraktion, die Beteiligung von Schwerbehindertenvertretung in den Betrieben zu stärken. Sie sind ein verlässlicher Partner für alle Beschäftigtenmit Beeinträchtigungen, wenn es um Maßnahmen zur Prävention, Beratung und Unterstützung in Antragsverfahren geht.Die Weiterbeschäftigung bis zum Rentenalter ist ein zentrales Ziel der Politik der Union, das gemeinsam mit den Schwerbehindertenvertrauenspersonen effizient verwirklicht werden kann. So ist es in der Veröffentlichung vom Beauftragten für Menschen mit Behinderung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer MdB zu lesen - hier geht es zur Veröffentlichung

 

Es ist festzustellen, dass die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung sehr geschätzt wird und dass wir viel Unterstützung erhalten, um unsere Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Fachgespräch zum Thema Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen am 08.05.2014 im Bundestag

Am 08.05.2014 fand ein Fachgespräch im Bundestag zur Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen   statt. Zu diesem Gespräch war ich von Kerstin Tack, SPD und Uwe Schummer, CDU/CSU - die behindertenpolitischen Sprecher der Bundesregierung -  in meiner Funktion als Hauptschwerbehindertenvertretung der Polizei NRW und AGSV-Vorsitzende eingeladen worden. Weiterhin waren die Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung von Daimler Benz, Herr Prof. Düwell Vorsitzender des Bundesarbeitsgerichtes a. D., DGB und Verdi, Vertreter des Arbeitgeberverbandes, die AGSV/L und die AGSV/B eingeladen.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass eine ernsthafte Absicht besteht, die Rechte der Schwerbehindertenvertretung zu stärken. Deutlich wurde auch, dass die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung geschätzt wird und für die Politik einen hohen Stellenwert hat. Es besteht die ernsthafte Absicht, die Mitbestimmung sowie die Prävention zu stärken, ebenfalls wurde die Erhöhung der Pflichtquote und eine Verbesserung bei der  Heranziehung der stellvertretenden Mitglieder diskutiert. Alle Anwesenden waren sich einig, dass das SGB IX ein gutes Gesetz ist, aber zu einem Behindertengesetz weiterentwickelt werden muss. Einige gesetzliche Regelungen im SGB IX müssen verbessert werden, damit die Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben und Dienststellen gestärkt werden. Nur so wird Inklusion gelingen.

 

Die Aussage der Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag .... die Schwerbehindertenvertretungen sind der Motor der vier Jahre - so mein Eindruck, ist ernstgemeint.

 

Kobinet-Nachrichten

 

Auszug aus der Plenardebatte im Anschluss des Fachgespräches

Schwerbehindertenvertretungen fordern politische Unterstützung bei der Novellierung des SGB IX

Abschlagsfreie Altersrente/Pension für schwerbehinderte Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und 40 Versicherungsjahre/Dienstjahre vorweisen können. Politische Forderung der Schwerbehindertenvertretungen an die Bundes- und Länderregierungen. Schwerbehinderte Menschen vermissen im aktuellen Entwurf eine vergleichbareSonderregelung als Nachteilsausgleich für diejenigen schwerbehindertenMenschen, die langjährig versicherungspflichtig beschäftigt waren bzw. langjährige Dienstzeiten abgeleistet haben 

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Die Teilnehmer der Tagung 10-Jahre-BEM am 23.01.2014 des Landesarbeitskreises „Behindertenpolitik und Schwerbehindertenvertretungen ver.di Rheinland-Pfalz“ haben nach 10 Jahren Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) ein erstes Resumee gezogen. Sie verfassten eine Resolution zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) an die Politik

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Anmerkung der Redaktion: Die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Polizei NRW unterstützt beide Forderungen uneingeschränkt.

Gespräch der AGSV Polizei NRW mit dem Bundestagsabgeordneten Uwe Schummer, neu gewählter Behindertenbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Foto: Hans Hahnefeld, Erika Ullmann-Biller, Uwe Schummer Foto: Hans Hahnefeld, Erika Ullmann-Biller, Uwe Schummer

Die AGSV Polizei NRW, vertreten durch die Vorsitzende Erika Ullmann-Biller und Hans Hahnefeld, Mitglied der AGSV Polizei NRW und Schwerbehindertenvertretung der Kreispolizeibehörde Viersen trifft sich mit Uwe Schummer in Viersen, dem neuen Behindertenbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion – warum gerade in Viersen?

Uwe Schummers Heimat ist der Kreis Viersen, seine Heimat ist NRW. Sein Thema ist „die erfolgreiche Eingliederung von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft“ so Uwe Schummer. „die Debatte über die Inklusion muss endlich zu umsetzbaren Ergebnissen führen.“ Dabei sei es ihm auch wichtig, Vorurteile und Ängste in der Gesellschaft abzubauen. Ihm liegen Menschen mit Behinderung sehr am Herzen, dass war deutlich zu spüren. Inklusion darf nicht ein anderes Wort für ‚Sparen‘ sein, so kann man es auf seiner Homepage lesen.

 

In einer netten Atmosphäre im beschaulichen Büro von Hans Hahnefeld bei Kaffee und Kuchen, konnten wir viele Gemeinsamkeiten in unseren Aufgabenfeldern feststellen. Wir konnten die Arbeit der AGSV Polizei NRW und die Arbeit der AGSV Polizei Bund/Länder vorstellen und haben um seine Unterstützung geworben. Es muss sich noch vieles ändern, damit eine gleichberechtigte Gesellschaft Wirklichkeit wird und das gelingt nur, wenn alle gemeinsam an diesem Thema arbeiten. Dazu wollen die Schwerbehindertenvertretungen der Polizei NRW ihren Beitrag leisten.

 

Themen wie barrierefreies Bauen und die Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen bei der Novellierung des SGB IX kamen ebenfalls nicht zu kurz.

Unser Angebot mitzugestalten, das gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben Normalität wird, hat er gerne angenommen. Menschen mit Behinderung sprechen für Menschen mit Behinderung – so sollte es sein. Sie sind die Experten in eigener Sache.

 

Weitere konstruktive Gespräche sollen zu diesen Themenschwerpunkten folgen. Unser Gefühl nach dem Gespräch - wir einen weiteren Unterstützer gewonnen haben.

 

"Unsere größte Schwäche ist das Aufgeben. Der sicherste Weg zum Erfolg besteht darin,
immer wieder einen neuen Versuch zu wagen". (Thomas Edinson)