Wiederum die Suchpflicht bestätigt - eine reine Abfrage genügt der Rechtslage nicht

Kernaussagen des Urteils: VG Aachen Urteil vom 24. Juli 2015 · Az. 1 K 1826/14

 

Der Pflicht zur Suche nach einer anderweitigen Verwendung für einen dienstunfähigen Beamten wird nicht genügt, wenn keine dialogischen Bemühungen unternommen werden.

Insbesondere genügt die Einräumung einer Verschweigensfrist nicht.

Ein bloßer Hinweis auf Stellenausschreibungen genügt ebenfalls nicht.

 

Anmerkung der Redaktion: Ein sehr ausführliches Urteil zur Suchpflicht einer anderweitigen Verwendung – hier zeigt sich auch, dass viele Behörden hier fehlerhaft handeln – die vorgeschriebene Suchpflicht trifft auch den Arbeitgeber Polizei bei polizeidienstunfähigen Beamtinnen und Beamten. Diese wird in der Regel nicht ordnungsgemäß durchgeführt – wenn sie überhaupt durchgeführt wird.

Teilzeitbeschäftigung hindert nicht bei vorliegender PDU am Laufbahnwechsel. Orientiert sich der Dienstherr an einer Altersgrenze von 50 Jahren, so hält sich dies im Rahmen des Ermessens

Erfolglose Beschwerde einer Polizeikommissarin, die sich gegen die für sofort vollziehbar erklärte Feststellung ihrer Polizeidienstfähigkeit und Anordnung ihres Laufbahnwechsels wendet.

Bei der Entscheidung des Dienstherrn, ob ein Polizeivollzugsbeamter trotz Polizeidienstunfähigkeit weiterhin im Polizeivollzugsdienst verwendet werden soll, besteht ein weites Organisationsermessen, bei dessen Ausübung weitreichende organisatorische und personalpolitische Erwägungen eingestellt werden dürfen. Orientiert sich der Dienstherr an einer Altersgrenze von 50 Jahren, so hält sich dies im Rahmen dieses Ermessens.

Weiterer Tenor: Selbst wenn der Laufbahnwechsel in den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst durch Studium aufgrund organisatorischer Schwierigkeiten bei Teilzeitbeschäftigung nicht möglich ist (z. B. weite Fahrstrecke), besteht  grundsätzlich noch die Möglichkeit, den Laufbahnwechsel in den allgemeinen mittleren Verwaltungsdienst anzutreten.

 

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1022/14 22.01.2015

Bundesverwaltungsgericht bestätigt wieder die Suchpflicht nach einem Dienstposten bei vorliegender PDU

Leitsatz/-sätze:

1. Ein polizeidienstunfähiger Polizeivollzugsbeamter darf nicht in den vorzeitigen

Ruhestand versetzt werden, wenn im Polizeidienst ein Dienstposten zur

Verfügung steht, dessen Aufgaben er bewältigen kann (im Anschluss an Urteil

vom 3. März 2005 - BVerwG 2 C 4.04 - Buchholz 237.7 § 194 NWLBG Nr. 2).

 

2. Der Dienstherr muss nach einem solchen Dienstposten suchen. Die

Suchpflicht entfällt, wenn feststeht, dass der Beamte krankheitsbedingt

voraussichtlich keinerlei Dienst mehr leisten kann oder erhebliche Fehlzeiten zu

erwarten sind

 

Beschluss des 2. Senats vom 6. November 2014 - BVerwG 2 B 97.13

Versetzung in den Ruhestand; Beschäftigungspflicht für funktionsbezogen dienstfähige Polizeivollzugskräfte; Weiterverwendung vor Versorgung

Ein paar Kernaussagen dieses Urteils vom 11.09.2013 des OVG Brandenburg – hier geht es zum Volltext (lesenswert)

 

……Der Beklagte hat zu Unrecht die Weiterverwendung des Klägers in Funktionen des Polizeivollzugsdienstes nach § 105 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 2. Alt. LBG abgelehnt.

 

-----Nach § 105 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBG soll die Polizeivollzugskraft bei Polizeidienstunfähigkeit in ein Amt einer anderen Laufbahn versetzt werden, wenn die gesundheitliche Eignung für eine Verwendung in Funktionen des Vollzugsdienstes, die die besonderen gesundheitlichen Anforderungen auf Dauer nicht mehr erfordern (funktionsbezogene Dienstfähigkeit), nicht gegeben oder eine Verwendung funktionsbezogen dienstfähiger Polizeivollzugskräfte in Funktionen des Polizeivollzugsdienstes aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich ist. Mit dieser Regelung bringt der Gesetzgeber durch die gewählte konditionale Verknüpfung unmissverständlich zum Ausdruck, dass das Prinzip „Weiterverwendung vor Versorgung“ in der Weise zu verwirklichen ist, dass die Verwendung einer funktionsbezogen dienstfähigen Polizeivollzugskraft in Funktionen des Polizeivollzugsdienstes Vorrang vor der Versetzung in ein Amt einer anderen Laufbahn hat.

 

-----Die hierfür erforderliche Voraussetzung der funktionsbezogenen Dienstfähigkeit des Klägers lag vor. Insoweit kommt es nicht darauf an, ob der Beamte den Anforderungen aller Funktionen seiner Laufbahn in vollem Umfang genügt, sondern es ist maßgeblich, ob der Beamte auf Dauer weiterhin innerhalb seiner Laufbahn auf einem Dienstposten, der keine besonderen Anforderungen an die Gesundheit des Dienstposteninhabers stellt, verwendet werden kann. Selbst auf der Grundlage der polizeiärztlichen Einschätzung, die mit unzureichender Begründung ausschließlich die oben genannten Verwendungseinschränkungen im Vollzugsdienst vorsah, steht die funktionsbezogene Dienstfähigkeit (ebenso wie die allgemeine Dienstfähigkeit) außer Frage.

 

----„Dienstliche Gründe dieser höchsten Prioritätsstufe müssen von solchem Gewicht sein, dass ihre Berücksichtigung unerlässlich ist, um die sachgerechte Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben sicherzustellen. Es müssen mit großer Wahrscheinlichkeit schwerwiegende Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit drohen Schwerwiegende Beeinträchtigungen, die den Grad zwingender dienstlicher Gründe erreichen, liegen nicht schon dann vor, wenn für den Beamten nach den vorhandenen organisatorischen Strukturen kein amtsangemessener Arbeitsposten zur Verfügung steht. Vielmehr kommt es darauf an, ob es den Dienstherrn vor nicht mehr hinnehmbare Schwierigkeiten stellt, durch organisatorische Änderungen einen geeigneten Dienstposten zu schaffen. Dies wird in aller Regel nur bei Dienstherren mit einem geringen Personalbestand in Betracht kommen

 

….Das Fehlen einer besetzbaren Planstelle stellt damit für sich genommen keinen zwingenden dienstlichen Grund dar Für das Vorliegen zwingender dienstlicher Gründe trifft den Dienstherrn die Darlegungs- und Beweislast (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009, a.a.O., Rn. 9).“

 

…..Die Übertragung dieser Rechtsprechung auf § 105 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 2. Alt. LBG begründet bis zur Grenze nicht mehr hinnehmbarer Schwierigkeiten auch die Verpflichtung des Dienstherrn, personelle und organisatorische Änderungen vorzunehmen, um eine Weiterverwendung in Funktionen des Polizeivollzugsdienstes zu ermöglichen. Sein organisatorischer Gestaltungsspielraum wird in diesem Maße eingeschränkt. Die Vorschrift begründet zugleich die Pflicht des Dienstherrn, in dem vorbezeichneten Umfang nach einer anderweitigen Verwendung zu suchen, um den gesetzlich konkretisierten Grundsatz „Weiterverwendung vor Versorgung“ wirksam umzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 -, juris Rn. 25 zu § 42 Abs. 3 BBG a.F.). Da es bei der Suche nach einer anderweitigen Verwendung um Vorgänge aus dem Verantwortungsbereich des Dienstherrn geht, die dem Einblick des betroffenen Beamten in aller Regel entzogen sind, ist es Sache des Dienstherrn, schlüssig darzulegen, dass er bei der Suche nach einer anderweitigen Verwendung die gesetzlichen Vorgaben beachtet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2009, a.a.O. Rn. 30, Urteil vom 30. Mai 2013, a.a.O. Rn. 36).

 

Anmerkung der Redaktion: ein äußerst interessantes Urteil - die Berliner Polizei muss nun vor einer vorzeitigen Zurruhesetzng ernsthaft eine Weiterbeschäftigung prüfen. Ein Polizeidienstunfähiger Beamter kann nicht so ohne weiteres in den Ruhestand geschickt werden, das Land Berlin hat bereits Verwaltungsvorschriften für die Prüfplicht der Weiterbeschäftigung erlassen - ich denke, dieses Urteil wird auch für andere Länder richtungsweisend sein können.

Angeschlagen im Abseits - Warum wir jeden in der Polizei brauchen

Angeschlagen im Abseits - auch gesundheitlich eingeschränkte Polizistinnen und Polizisten verdienen einen anständigen Umgang - so ist es zu lesen in der Ausgabe des Polizeispiegels der DPolg Juli/August 2013.

 

Nichts trifft es besser als diese Aussage - diese Menschen haben viele Jahrzehnte ihre Gesundheit auf´s Spiel gesetzt und auch eingebüßt - für die innere Sicherheit, für den Bürger - für uns alle.

 

Der Besuch der AGSV Polizei Bund/Länder ein voller Erfolg - wir haben einen weiteren Unterstützer, der sich der Thematik "Umgang mit verwendungseingeschränkten Polizistinnen und Polizisten" in der Polizei annimmt und sich mit uns gemeinsam für vernünftige Lösungen einsetzt.

 

Lesen Sie hier - Angeschlagen im Abseits

 

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der DPolG/Bund

 

 

Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. Albert Einstein

PDV 300 - Anwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU

Nunmehr liegt uns die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU vom 28.11.2012 vor. Wir berichteten schon in einem früheren Artikel.

Die Antworten sind aus unserer Sicht nicht wirklich aussagekräftig. Eine klare Antwort auf die Frage, wie gehen wir in Zukunft mit dieser Problematik um, bleibt man schuldig. Die einzig klare Antwort bezieht sich auf die Rechtslage, dass es nach der neuen PDV 300 keine eingeschränkte Polizeidienstfähigkeit mehr gibt.

 

Den Sorgen und Nöten der betroffenen Kolleginnen und Kollegen hat man sich nicht angenommen. Stiehlt man sich aus der politischen und sozialen Verantwortung? Die Polizei "dein Freund und Helfer", unser  Garant für die innere Sicherheit - im Stich gelassen. Es ist von der Politik weltfremd, anzunehmen, dass Polizistinnen und Polizisten bis zur Pensionierung (mindestens 42 Jahre)  im durchgehenden Wachdienst rund um die Uhr zu jeder Zeit, an jedem Ort, an jeder Stelle z. B. bei Sondereinsätzen wie Castorbegleitung, gewaltigen Großdemonstrationen wie Maikundgebung, Hausbesetzungen und Fußballeinsätzen eingesetzt werden können. Es kann jetzt schon angenommen werden, dass jeder der zurzeit beschäftigten ca. 40000 Polizistinnen und Polizisten zu irgendeinem Zeitpunkt polizeidienstunfähig werden. Die/der eine eher, die/der andere später - spätestens aber dann, wenn die Altersbeschwerden kommen.

 

Altern ist zwar keine Krankheit, aber es führt in vielen Fällen zu körperlichen Gebrechen. Altern beginnt spätestens mit 30, manchmal auch erst mit 40 – so die wissenschaftlichen Aussagen und ist ein langsamer Prozess der Veränderungen und Wandlung innerhalb eines lebensgeschichtlichen Ablaufs. Wenn Altern beginnt, setzt eine Veränderung ein, d.h. dass Anpassungsmechanismen erlöschen oder funktionsgemindert sind. 

 

Die Menschen in der Polizei sind keine Übermenschen - selbst, wenn sie von keinen schweren Krankheiten, Unfällen mit Verletzungen, gewalttätigen Übergriffen oder schlimmen psychisch belastenden Erlebnissen  verschont bleiben, tritt bei ihnen genauso der Alterungsprozeß ein.  Ab 50 spätestens dürfte sich für fast jede Polizistin, für fast jeden Polizistin die Frage der Polizeidienstfähigkeit nach der Definition des Bundesverwaltungsgerichtes stellen. Der Altersdurchschnitt in der Polizei NRW liegt bereits fast bei 50 Jahren. Hier geht es zu einer interessanten Artikel "Der Körper im Alter" .
  

Wenn man weiß, dass in den Behörden mittlerweile ein PDU-Verfahren nach dem anderen eingeleitet wird und viele Existenzen bedroht sind, tragen die ausweichenden Antworten nicht zu einer Beruhigung der betroffenen Menschen in der Polizei bei.

 

Die Politik muss Lösungen finden - und zwar sozialgerechte - nur dann wird sie ihrer politischen und sozialen Verantwortung gegenüber den Menschen in der Polizei gerecht. Haushaltskonsolidierung auf Kosten der kranken, behinderten und eingeschränkt verwendungsfähigen Polizistinnen und Polizisten ist aus unserer Sicht das falsche Signal - Inklusion gilt nicht für die Menschen mit Behinderung in der Polizei?

 

In Ihrer Neujahrsansprache sagte unsere Ministerpräsidentin Hannelore Kraft folgendes:

........."Noch ein weiteres Thema liegt mir am Herzen: Wir können und müssen gemeinsam dafür sorgen, dass Nordrhein-Westfalen nicht nur ein starkes, sondern auch ein weltoffenes Land bleibt, ein Land der Toleranz und des friedlichen Zusammenlebens. Wir alle, jede einzelne Bürgerin und jeder einzelne Bürger, müssen gegen Fremdenfeindlichkeit und Gewalt zusammen stehen. Damit in unserem Land alle Menschen ungeachtet ihrer Nationalität, Herkunft, Religion oder Weltanschauung sicher und ohne Anfeindungen leben können. Wir alle sind Nordrhein-Westfalen. Nur gemeinsam haben wir eine gute Zukunft."

 

Wie will die Landesregierung dieses gewährleisten, wenn die Kolleginnen und Kollegen, die heute trotz ihres Handycaps dafür sorgen, dass unser Land sicher ist, das Gewalttaten aufgeklärt werden, das gewalttätige Auseinandersetzung verhindert werden, Menschenleben gerettet werden, Eigentum geschützt wird und und und  -  nicht mehr da sind, weil sie aufgrund einer dauerhaften Einschränkung, einer Behinderung, eines Dienstunfalles, eines gewaltsamen Angriffes als nicht mehr polizeidienstfähig eingestuft werden. 



Hier geht es zur Antwort

PDV 300 am 03.08.2012 ohne Beteiligung der Interessenvertretungen in Kraft gesetzt

Mit Erschrecken haben wir in den letzten Tagen zur Kenntnis nehmen müssen, dass die PDV 300 trotz anderslautender Versprechen seitens des Ministeriums für Inneres und Kommunales bereits vor Monaten schon in Kraft gesetzt wurde. Die Zusage des Ministers zuletzt am 24.10.2012 an uns, die Belange der eingeschränkt verwendungsfähigen, behinderten und schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen im Einführungserlass zu berücksichtigen - lediglich ein Lippenbekenntnis??? Nun ist es amtlich - jetzt erklärt sich auch für uns, warum bereits in einigen Behörden die Verfahren auf Untersuchung der Polizeidienstfähigkeit deutlich ansteigen.

 

Ein schönes Weihnachtsgeschenk für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen - mal eben schnell die Existenz bedroht und keine Perspektive. Viele im Lande stellen sich die Frage - was wird jetzt aus mir. 

 

Es wäre wünschenswert, wenn die Landesregierung nun doch endlich klare Position beziehen würde - das Herumgeeiere - das Spiel guter Polizist, böser Polizist passt hier überhaupt nicht. Wir reden von Menschen und nicht von Einsatzmitteln, die man anschafft oder abschafft, wie es eben gerade die Haushaltslage so hergibt.

 

Liebe Landesregierung - ein klares Signal vor Weihnachten wäre jetzt angebracht. Will die Landesregierung ihren Haushalt auf Kosten von eingeschränkt verwendungsfähigen, behinderten und schwerbehinderten Menschen in der Polizei sanieren? Die Polizistinnen und Polizisten, die ihre Gesundheit im Dienst eingebüßt haben, verdienen eine ehrliche Antwort.

 

Liebe Politiker, schafft - wie z. B. bei den Lehrern - auch bei der Polizei vernünftige Anreize vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Bislang wurde die Polizei immer von allen Anreizsystemen ausgenommen - sei es Altersteilzeit, sei es die Teildienstfähigkeit oder die Abschaffung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. Die politische Begründung für die Nichtberücksichtigung der Polizei war bislang die dann zu erwartendenn hohen Pensionskosten, die man jetzt aber wohl problemlos in Kauf nehmen will. Oder geht es der Politik lediglich darum, dass den Betroffenen die Kürzung der 10,8 % auferlegt werden kann.

 

Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.
- Richard von Weizsäcker -

PDV 300 - wir erhalten Unterstützung aus der Politik

PDV 300 - kleine Anfrage an die Landesregierung von der Landtagsfraktion CDU. Wir erhalten Unterstützung, das ist gut. Denn der Irrsinn geht weiter - mittlerweile wurde uns bekannt, dass die PDV 300 durch das Ministerium bereits vor Monaten in Kraft gesetzt wurde - ohne Beteiligung aller Gremien und Verantwortlichen. Jetzt erklärt sich auch, warum manche Behörden bereits danach arbeiten und die Kolleginnen und Kollegen bereits zur Polizeidienstfähigkeitsuntersuchung schicken. Für die Betroffenen eine schwierige Situation - ihre Existenz bedroht und zurzeit keine Perspektive in Sicht. Es herrscht eine große Unsicherheit und Wut innerhalb der Polizei. Wie will man mit den Betroffenen in Zukunft umgehen - diese Frage beantwortet von den Verantwortlichenim Moment niemand ehrlich. Man lässt die betroffenen Polizistinnen und Polizisten im Stich, mit ihren Sorgen und Ängsten alleine.

 

Mit Erschrecken stellen wir bereits fest, dass das Ministerium bereits klare Vorstellungen hat. Alle Kolleginnen und Kolleginnen, die nicht voll umfänglich polizeidienstfähig sind, sollen in Zukunft die Polizeidienstunfähigkeit bescheinigt werden. Ob man dann bei der Polizei bleiben kann, soll dann davon abhängig sein, ob man für die eingeschränkt verwendungsfähigen, behinderten und schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen eine Beschäftigung findet (oder finden will).

 

Eine solche Verfahrensweise würde eindeutig gegen geltendes Recht verstoßen, da die UN-Behindertenkonvention, SGB IX und die Richtlinie zum SGB IX des Landes NRW etwas anderes vorschreiben. Diese gesetzlichen Vorschriften scheint man geflissentlich zu ignorieren. Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusive - gilt nicht für Polizistinnen und Polizisten? So wird von der Landesregierung Inklusion verstanden? Es gibt die UN-Behindertenkonvention auch in leichter Sprache - vielleicht hilft das beim Verstehen.

 

Als Interessenvertretung sind wir sehr enttäuscht, da man uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zugesichert hat - jetzt müssen wir feststellen, dass wir vom versprochenen "Dialog auf Augenhöhe" weit entfernt sind.

 

Hier geht es zur kleinen Anfrage

Haushaltskonsolidierung auf Kosten behinderter und schwerbehinderter Polizistinnen und Polizisten

Umgang mit eingeschränkt verwendungsfähigen Polizeivollzugsbeamtinnen - und beamten

AG Verwendungseinschränkung II

 

Die AGSV Polizei NRW hat aus gegebenem Anlass Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, alle Fraktionen des Landtages, die Gewerkschaften der Polizei sowie den Landesbehindertenbeauftragten Herrn Killewald mit der Bitte um Unterstützung angeschrieben. Hier geht es zu dem Schreiben

 

Auf ein Wort - ein betroffener Kollege schreibt einen Landtagsabgeordneten in der Regierungsverantwortung (ebenfalls Polizist) an. Mit Einverständnis des Kollegen dürfen wir diese Email veröffentlichen. Aus Datenschutzgründen wurden der Name geschwärzt. Das Original liegt uns vor, ebenfalls ist uns der Inhalt der Antwort des Landtagsabgeordneten bekannt. Über die Antwort kann man nur entsetzt sein, wenn man bedenkt, dass dieser Landtagsabgeordnete ebenfalls Polizist ist. Allerdings wird in dieser Antwort zwischen den Zeilen bestätigt, dass das Sparvorhaben auf Kosten der eingeschränkt verwendungsfähigen, der behinderten und schwerbehinderten umgesetzt werden soll.  Die Antwort des Landtagsabgeordneten können wir leider nicht einstellen, da uns hier nicht das Einverständnis vorliegt.  Hier geht es zu der Email

 

Zeitungsartikel zu diesem Thema - Quelle: Neue Westfälische  vom 17.11.2012

 

Blindes Vertrauen in Gutachten soll 100-Millionen-Einsparung bei der Polizei erbringen - Quelle: BDK NRW

Einsparungen bei der Polizei - der Bund deutscher Kriminalbeamter meldet sich zu Wort - ein Gutachten der Landesregierung sorgt für Unverständnis in den Reihen der Polizei

PDV 300 – kann es sich die Polizei des Landes NRW personell leisten, tausende verwendungseingeschränkte Kollegen und Kolleginnen nach Hause zu schicken?

Personalsituation in der Polizei – Kleine Anfrage 383 der CDU vom 28.08.2012

Antwort der Landesregierung vom 02.10.2012 – ein erschreckendes Ergebnis

 

Die Personalsituation bei der Polizei wird von Seiten der Polizeigewerkschaften zunehmend als kritisch beurteilt. Neben einem chronischen Personalmangel wird dabei insbesondere die personelle Überalterung in vielen Polizeibehörden beklagt .. so die Vorbemerkung in dieser Kleinen Anfrage.

 

Und die Antworten bestätigen die Befürchtungen. Nach diesen Zahlen steht erschreckendes fest.

 

            2011 waren circa 3300 Vollzeitstellen aufgrund von Krankheit nicht besetzt

            2011 wurden circa 1100 Vollzeitstellen durch Überstunden kompensiert

                       

Hier sind Teilzeit, Elternzeit, Jahresurlaub etc. noch nicht einmal berücksichtigt - aber im Jahresdurchschnitt sind dadurch weitere hunderte/tausende Vollzeitstellen unbesetzt.

 

Jetzt muss eigentlich jedem deutlich werden, dass die Polizei personell an der Wand steht.

 

Wenn dann noch nach dem Willen der Landesregierung tausende im dienstbefindliche verwendungseingeschränkte Kollegen und Kolleginnen gem. der neuen PDV 300 polizeidienstunfähig geschrieben werden, können wir über kurz oder lang auf die Eingangstüren der Polizeiwachen schreiben - „Wegen Personalmangel geschlossen, lieber Bürger, liebe Bürgerin, versuchen Sie es bei der nächsten Wache“. Immer mehr Arbeit auf immer weniger Schultern ergibt eine drastische Steigerung der Ausfälle aufgrund von Krankheit. Für diese einfache Rechnung braucht es keiner wissenschaftlichen Bestätigung.

 

Wird es bald keine innere Sicherheit in NRW mehr geben? Hier ist dringendes politisches Handeln angesagt – ansonsten lässt man die Beschäftigten der Polizei im Stich und trägt die innere Sicherheit zu Grabe.

Steht die Polizei in NRW mit dem Rücken an der Wand?

Schutzmann krank - was nun. PDV 300 - ein Damoklesschwert für jeden Polizisten, für jede Polizistin. Steht die Polizei NRW mit dem Rücken zur Wand lesen Sie hier mehr

PDV 300: SCHRECKEN JEDES POLIZEIVOLLZUGSBEAMTEN JEDER POLIZEIVOLLZUGSBEAMTIN

Polizeidienstunfähig – und dann?

Polizeibeamte tragen eine sehr hohe Verantwortung. Sie sorgen für die Sicherheit vieler Anderer. Sie sind täglichen Gefahren ausgesetzt, auch durch Gewaltangriffe gegen die körperliche Unversehrtheit. Sie stehen als Garant für unsere Grundwerte. Werden verletzt, verunfallen, werden durch die belastenden Dienste ernsthaft und dauerhaft krank. Und trotzdem geben sie alles, halten den dienstlichen Betrieb aufrecht. Alles für die Sicherheit anderen. Doch wie sieht es mit Ihrer eigenen persönlichen Sicherheit aus? Gesetzt den Fall, Sie könnten Ihren Beruf nicht mehr ausüben und würden polizeidienstunfähig? Bund und Länder – sind dann in der Verantwortung – aber werden sie ihrer Verantwortung gegenüber unserer Polizei gerecht.

Die Gefahr im Laufe der Dienstzeit polizeidienstunfähig zu werden, steht als latente Gefahr über jedem PVB. Mit zunehmendem Alter sind erfahrungsgemäß dauerhafte Einschränkungen bzw. Erkrankungen zu erwarten. Dies gilt insbesonders aufgrund der höheren Belastung und Gefahren des Polizeiberufes im Vergleich zu anderen Berufsgruppen.

 

Die Neufassung der PDV 300 „Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit“ ist am 29.08.2012 amtlich geworden – der Bund hat sie bereits eingeführt – die Länder werden durch Einführungserlass folgen.

 

Lesen Sie hier den gesamten Artikel

Menschenwürde kontra Vollzeitäquivalent Quelle: Deutsche Polizeigewerkschaft, Polizeispiegel Ausgabe Juli/August - Artikel Seite 16-17

Bundesdrucksache 13/1447

 

mehr zu diesem Thema

 

Wir werden für den einzig richtigen Weg einstehen - wir haben unserer Polizei gegenüber eine besondere Verpflichtung.

Polizei-Not in Nordrhein-Westfalen - DPolG warnt vor alarmierend zunehmender Gewalt gegen Polizisten


"Die Brutalität, mit der sich die Kollegen inzwischen fast täglich konfrontiert sehen, hat sich dramatisch erhöht", sagt Erich Rettinghaus, der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende der DPolG gegenüber Spiegel Online. Es werde häufig gar nicht mehr versucht, Streitfragen verbal zu lösen, sondern sofort geschlagen und getreten. Nach einer Untersuchung des Düsseldorfer Landeskriminalamts entstehen die Konflikte zu fast 90 Prozent im Alltag der Beamten. Quelle: DPolG 01.10.2013

 

Die mehr als peinlichen Video-Clips der Polizei NRW, um junge Menschen für den Polizeiberuf zu gewinnen, grenzen an Geschmacklosigkeit - wenn man bedenkt, das Kollegen und Kolleginnen jeden Tag ihr Leib und Leben für die Innere Sicherheit einsetzen - fragt sich doch der geneigte Zuschauer, ob diejenigen, die diese Videos für teuer Geld in Auftrag gegeben haben, jemals in ihrem Dienstleben überhaupt im Streifendienst oder in ähnlich belastenden Diensten gearbeitet haben. Oder ob sie bislang  ausschließlich im Innendienst waren, warm und trocken und sich deswegen keine Gedanken über die Gesundheitsgefahren und Risiken des täglichen Dienstes  machen müssen. Ich jedesfalls bin, wie viele Kolleginnen und Kollegen, einfach nur entsetzt.

 

Jungen Menschen vorzumachen, der Polizeiberuf ist ein Hip-Hop-Job, ist eindeutig zu kritisieren - im Anbetracht der Tatsache, dass viele Kolleginnen und Kollegen durch den schweren und belastenden Dienst gesundheitlich angeschlagen sind und zurzeit durch die PDV 300 um ihre berufliche und private Zukunft bangen, bin ich sprachlos über die Ignoranz  und Arroganz einiger Menschen in der Polizei. 

 

Hier ist nicht nur Fremdschämen, wie es im Netz tausendmal zu lesen ist, angesagt, sondern auch diejenigen in der Polizei sollten sich schämen, die diese geschmacklose Kampagne auch noch schön reden wollen. Hier geht es zu einer aktuellen Veröffentlichung des Spiegels - lustig ist das allemal nicht.

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