Krankenstand der Polizei Nordrhein-Westfalen

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 476 vom 17. September 2012

des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/943 vom 15.10.2012

 

Die Landesregierung schreibt in ihrer Antwort, dass die Krankenstatistik des Landes mit der Krankenstatistik der Krankenkassen nicht vergleichbar ist.

 

Die AGSV Polizei NRW hat seit langen bereits darauf hingewiesen, dass die Erfassung der Krankentage in der Landesverwaltung keine vergleichbaren Zahlen liefern kann. Es ist aus unserer Sicht davon auszugehen, dass der Krankenstand bei der Polizei deutlich höher als angenommen ist.

 

Die Erfassung der Landesverwaltung geht nicht von 365 Tagen im Jahr aus, sondern rechnet in Arbeitstagen – d. h. die Berechnung geht von etwa 250 Arbeitstagen aus. Es werden ausschließlich nur die Krankentage von Montag bis Freitag erfasst – die Wochenenden bei der Polizei gehen in der Statistik völlig unter. Aber ein Polizist, eine Polizistin, ein Beschäftigter ist auch am Wochenende krank. Weiterhin werden Teilzeitbeschäftigte im Krankenstand und Rehahmaßnahmen nicht so erfasst, wie es richtig wäre. Die landesweite Rahmenvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement ist aus diesen Gründen bislang nicht zustande gekommen. Wir sind nämlich der Auffassung, dass 365 Tage zugrunde gelegt werden müssen, ebenfalls muss die Erfassung der Kranktage bei Teilzeit und Reha korregiert werden - damit alle Krankentage erfasst werden.
 

Dadurch ergeben sich z. B. bei der Einleitung eines BEM-Verfahrens erhebliche Verschiebungen - Beispiel: eine Teilzeitkraft, die einen Tag in der Woche arbeitet und 10 Wochen krank ist, wird lediglich mit 10 Krankentage erfasst. Sie muss also mindestens 30 Wochen krank sein, um ein BEM-Verfahren angeboten zu bekommen. Dies entspricht nicht der Rechtslage und eine zeitnahe Hilfe kann nicht erfolgen.

Rechnerisch fehlt also noch eine erheblich hohe Anzahl von Krankentagen. Die Antwort – wir sind nicht vergleichbar – ist somit natürlich nachvollziehbar – allerdings nicht deswegen, weil wir auch die Krankentage ohne AU-Bescheinigung mit erfassen, sondern weil wir eine erhebliche Anzahl von Krankentage gar nicht erfassen.

 

Die Landesregierung sollte aus unserer Sicht erklären, warum die statistische Erfassung der Krankentage so gravierend anders ist als bei allen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Versicherungen etc. Das Jahr hat 365 Tage, und wenn jemand das ganze Jahr krank ist, sind das 365 Tage und nicht nur etwa 250 Tage. Aus unserer Sicht ein riesengroßer Unterschied. 

 

Vielleicht sollte man in einer kleinen Anfrage durchaus diese Frage stellen - warum erfasst die Landesregierung Krankenzeiten z.b. ohne Wochenende, Reha als nicht krank und Teilzeit nicht durchgängig, sondern nur tageweise.

 

So kann man Krankenzeiten natürlich auch beschönigen - aus unserer Sicht ein Taschenspielertrick. Der Ernst der Lage wird es nicht gerecht.

 

Hier geht es zur Antwort der Landesregierung

Polizei und Umgang mit § 84 Abs. 2

Viele Beamte, auch in der Polizei, werden gegen ihren Willen pensioniert, so die Hauptschwerbehindertenvertretung der Polizei Baden Württemberg, Dr. Michael Karpf. Auch die, die ihre Gesundheit durch einen Dienstunfall verloren haben. Die Anzahl steigt stetig und in einem nie dagewesenen Maße.....

Dieser Artikel im Staatsanzeiger von Baden Württemberg ist deshalb so interessant, da auch in Nordrhein-Westfalen in der Polizei steigende Verfahren zur Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit bis hin zur Zwangspensionierung zu verzeichnen sind. Insbesondere trifft es schwerbehinderte Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in NRW. Die Präventionsregel des § 84 Abs. 2 SGB IX wird auch in der Polizei NRW immer noch nicht flächendeckend angewendet, teilweise sogar als Ausgliederungsmanagement instumentalisiert.

 

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