Grundlegende Prinzipien der Barrierefreiheit
Grundlegende Prinzipien der Barrierefreiheit
- Wahrnehmbarkeit
Inhalte und Funktionen sollten so dargestellt werden, dass sie von allen Benutzern wahrgenommen werden können, das heißt, dass alle Informationen auch ohne Seh- oder Hörvermögen zugänglich sein müssen. Folglich müssen Bilder oder Audiodateien mit einem erklärenden Text ausgestattet sein. - Bedienbarkeit
Die Benutzeroberfläche sollte von allen Nutzern bedient werden können. Blinde oder mobilitätsbehinderte Menschen können zum Beispiel keine Maus nutzen, da sie den Mauszeiger nicht erkennen bzw. die Mausbewegungen nicht kontrollieren können, stattdessen bewegen sie sich mit der Tastatur in den Inhalten fort, wobei gewährleistet sein muss, dass alle Bereiche auch per Tastendruck erreichbar sind. - Navigierbarkeit
Die Navigation sollte auf die Inhalte abgestimmt sein und sich leicht erschließen lassen, übersichtlich und effektiv sein. Ziel ist es, den Nutzer so schnell und unkompliziert wie möglich zu der gewünschten Information zu leiten. - Verständlichkeit
Inhalt und Steuerelemente eines Informationsangebots sollten klar und nachvollziehbar ausgedrückt und dargestellt sein. Veranschaulichungen und einfache Ausdrucksweise helfen Menschen, die beispielsweise eine andere Sprache sprechen, nicht die nötigen Hintergrundinformationen oder Erfahrungen besitzen oder ein geringeres Auffassungsvermögen besitzen. - Robustheit der Technik
Dieser Ausdruck steht für den Einsatz von Technologien, die es ermöglichen, Informationen möglichst unbegrenzt in heutigen und zukünftigen Ein- und Ausgabenmedien wiederzugeben.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Trennung des Inhalts von seinem Design, das heißt die Trennung von Inhalt, Struktur und Layout eines Internet-Dokumentes. Dies wird durch strukturierte Sprachen wie HTML/XML möglich. Das Nutzen von HTML/XML bietet gleichzeitig nicht nur die inhaltliche Kennzeichnung der Dokumentbestandteile, sondern auch die Erzeugung einer hierarchischen Struktur, die das Navigieren erleichtert.
Hier finden Sie eine Checkliste der Stadt Münster "Bauen für alle - barrierefrei"
Broschüre des Bau- und Liegenschaftsbetriebes barrierefreies Bauen im öffentlichen Dienst
Leben ohne Barrieren
Neue Rechte für Menschen mit Behinderungen
Gehörlos, aber nicht sprachlos
- Gebärdensprache -
Verordnung zur Informationstechnik
Hier gibt es Infos zu:
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E-Book kostenlos herunterladbar
Dokumentenverordnung für Blinde und Sehbehinderte Menschen
Eine Aktion des Landesbehindertenbeauftragten NRW