Selbstverständnis

Die AGSV Polizei NRW arbeitet politisch und gewerkschaftlich neutral. Sie unterstützt die Schwerbehindertenvertretungen und die Polizeibehörden bei der Erfüllung der Aufgaben, die ihnen nach dem Sozialgesetzbuch IX und anderen Vorschriften obliegen. Sie ist bestrebt, den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz in den Polizeibehörden zu etablieren. Wir unterstützen die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in den öffentlichen Dienst des Geschäftsbereiches Polizei. Sie pflegt den Erfahrungsaustausch über Maßnahmen zur Unterstützung der Mitarbeiter mit Behinderungen und strebt eine einheitliche Rechtsanwendung bei der Beschäftigung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im öffentlichen Dienst des Geschäftsbereiches Polizei an. Wir streben eine Weiterentwicklung der Vorschriften, die die Belange der behinderten Menschen betreffen, an. Für dieses Ziel arbeiten wir mit allen Stellen, die mit Behindertenangelegenheiten befasst sind, vertrauensvoll zusammen. 


Wir haben uns vorrangig folgende Aufgaben zum Ziel gesetzt:

  • die Berücksichtigung der besonderen Problematik der Polizeibeschäftigten voranzutreiben
  • die Planung und Durchführung gemeinsamer Aktivitäten und Fortbildungsveranstaltungen
  • die einheitliche Anwendung aller geltenden rechtlichen Grundlagen im Geschäftsbereich Polizei
  • die Abstimmung und Durchsetzung gemeinsamer Ziele
  • Stärkung der einzelnen Schwerbehindertenvertretung im Geschäftsbereich der Polizei und Professionalisierung der Tätigkeit
  • Optimierung der Schwerbehindertenarbeit in der Polizei
  • die gegenseitige Information und Unterstützung in allen behinderungsrelevanten Bereichen