Polizeistiftung NRW

 

Zweck der Polizeistiftung Nordrhein-Westfalen ist es, Polizeivollzugsbeamte, die infolge ihrer Dienstausübung erhebliche gesundheitliche Nachteile erlitten haben oder dienstunfähig geworden sind, finanziell zu unterstützen. Im Todesfall kann auch Angehörigen eine Beihilfe gewährt werden. Die Polizeistiftung Nordrhein-Westfalen ist als gemeinnützig anerkannt und unterliegt der Stiftungsaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf.

 

 

 

Spendenkonto: Kreissparkasse Köln
Bankleitzahl 37050299 BIC: COKSDE33XXX
Kontonummer 72724 IBAN:DE19370502990000072724

 

 

 

Für jede Spende bedanken wir uns im Namen der betroffenen Kolleginnen und Kollegen

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