Polizeistiftung passt Stiftungssatzung an

Der Vorstand der Polizeistiftung Nordrhein-Westfalen hat ihre bisherige Satzung überarbeitet und den heutigen Lebensverhältnissen und -realitäten angepasst.

Mit der Genehmigungsurkunde der Aufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 14. Juli 2014 wurde die neue Satzung anerkannt.

Die wesentlichsten Anpassungen betreffen

  • Alle Beschäftigten bei der Polizei

  • auch Berücksichtigung eheähnlicher Lebenspartnerschaften

  • Berücksichtigung unverschuldet in eine schwere wirtschaftliche Notlage geratene Polizeibeschäftigte

  • Erweiterung des Stiftungs-Vorstandes um zwei Mitglieder, die nicht dem Polizei-Hauptpersonalrat angehören müssen

 

Die Satzung finden Sie hier