Polizeistiftung passt Stiftungssatzung an
Der Vorstand der Polizeistiftung Nordrhein-Westfalen hat ihre bisherige Satzung überarbeitet und den heutigen Lebensverhältnissen und -realitäten angepasst.
Mit der Genehmigungsurkunde der Aufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 14. Juli 2014 wurde die neue Satzung anerkannt.
Die wesentlichsten Anpassungen betreffen
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Alle Beschäftigten bei der Polizei
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auch Berücksichtigung eheähnlicher Lebenspartnerschaften
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Berücksichtigung unverschuldet in eine schwere wirtschaftliche Notlage geratene Polizeibeschäftigte
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Erweiterung des Stiftungs-Vorstandes um zwei Mitglieder, die nicht dem Polizei-Hauptpersonalrat angehören müssen
Die Satzung finden Sie hier