Anlagenrichtlinien ab 01.10.2014 in Kraft

Die Richtlinie für die Anlage des Vermögens der Nordrhein-Westfälischen Polizeistiftung hat die langfristige Erhaltung des Stiftungsvermögens durch eine Vermögensanlage nach dem Grundsatz der Risikomischung und die Erzielung laufender Zins- und Ausschüttungserträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks zum Ziel. Die Vermögensanlage soll in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Sicherheit, Rentabilität und Liquidität erfolgen.

 

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