Unsere Aufgaben

 

Die AGSV NRW verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, um die Inklusion in der Landesverwaltung zu fördern:​

 

  • Politische Interessenvertretung: Wir nehmen aktiv Einfluss auf Verbändeanhörungen und gestalten die politische Willensbildung im Landtag von Nordrhein-Westfalen mit.​
  • Gestaltung der SGB IX-Richtlinie: In enger Zusammenarbeit mit der Stabstelle für Inklusion im Ministerium des Inneren NRW haben wir die Richtlinie zum Sozialgesetzbuch IX des Landes NRW entwickelt.​
  • Kooperation mit Ressorts: Wir arbeiten vertrauensvoll mit verschiedenen Ressorts zusammen, insbesondere im Bereich der Inklusion und Barrierefreiheit.​
  • Förderung der Barrierefreiheit in der IT: In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW setzen wir uns für die Barrierefreiheit in der Informationstechnologie ein.​
  • Finanzielle Vernetzung: Da Maßnahmen zur Inklusion auch finanzielle Ressourcen erfordern, pflegen wir eine enge Vernetzung mit dem Ministerium für Finanzen NRW.​
  • Rechtliche Unterstützung: Das Ministerium der Justiz NRW unterstützt uns in rechtlichen Fragestellungen rund um die Inklusion.​
  • Bildungsbereich: Das Ministerium für Schule und Bildung NRW spielt eine zentrale Rolle in der inklusiven Bildung und damit auch in der inklusiven Verwaltung.​